Geschwärzte Tagebau-Unterlagen - Cottbuser Umweltgruppe klagt gegen Oberbergamt Sachsen

Do 10.08.23 | 12:04 Uhr
  25
Ein Braunkohlebagger fördert im Tagebau Nochten Braunkohle (Foto: dpa/Skolimowska)
Audio: Antenne Brandenburg | 09.08.2023 | Holger Kessler | Bild: dpa-Zentralbild

Die Umweltgruppe Grüne Liga in Cottbus geht gerichtlich gegen das Sächsische Oberbergamt vor. Die Behörde würde bei Akteneinsichten Unterlagen zum Tagebau Nochten in Sachsen umfangreich schwärzen, begründete die Grüne Liga am Mittwoch diesen Schritt.

Demnach sollen seitenweise Umweltinformationen mit Verweis auf Betriebsgeheimnisse oder Urheberrechte geschwärzt worden sein. Das Recht der Öffentlichkeit auf Einsicht in diese Informationen werde durch die Schwärzung systematisch ausgehöhlt, heißt es von der Grünen Liga.

Der Kohlekonzern Leag will den Braunkohletagebau Nochten noch bis 2038 betreiben, benötigt dazu aber noch mehrere weitere Zulassungsentscheidungen des Oberbergamtes.

Unterlagenherausgabe gefordert

Die Schwärzung habe zur Folge, dass trotz Akteneinsicht in Unterlagen die Öffentlichkeit das Handeln des Oberbergamtes nicht mehr kontrollieren könne, so die Grüne Liga. Mit der Klage will die Umweltgruppe die Herausgabe der ungeschwärzten Genehmigungsunterlagen erreichen und auch gegen eine nach eigenen Angaben "intransparente Praxis" der sächsischen Behörden vorgehen.

Die Klage wird laut der Umweltgruppe von der Environmental Law Clinic Köln unterstützt, einer selbstorganisierten Gruppe Jura-Studierender, sowie von der Internet-Initiative "FragdenStaat".

"Welche Passagen geschwärzt werden müssen, hat das Oberbergamt offenbar nicht einmal selbst geprüft, sondern komplett dem Kohleunternehmen Leag überlassen", behauptet die Grüne Liga. Das würde der Schriftwechsel der Behörde mit der Leag belegen. Dieses Vorgehen sei rechtswidrig, so der Verein.

Oberbergamt: An gesetzliche Vorgaben gehalten

Das sächsische Oberbergamt teilte auf Anfrage der Deutschen Presseagentur (dpa) mit, dass es sich an die gesetzlichen Vorgaben des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes
gehalten habe. Demnach lag die teilweise Schwärzung des Einsichtsbegehrens zum einen darin begründet, dass in den Unterlagen teilweise keine Umweltinformationen enthalten waren. Allerdings sei der Anspruch laut Gesetz nur auf Umweltinformationen gerichtet.

Zudem sollen die Unterlagen auch personenbezogene Daten, Urheberrechte, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und schutzwürdige infrastruktur-sensible Daten enthalten haben.

Sendung: Antenne Brandenburg, 09.08.2023, 16:30 Uhr

25 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 25.

    Ach was, dann wissen Sie doch sicher auch, wer genau womit und warum Nordstream 1 und 2 sprengte. Oder haben Sie die Informationen hierzu geschwärzt?

  2. 24.

    Zitat "Demnach sollen seitenweise Umweltinformationen mit Verweis auf Betriebsgeheimnisse oder Urheberrechte geschwärzt worden sein. Das Recht der Öffentlichkeit auf Einsicht in diese Informationen werde durch die Schwärzung systematisch ausgehöhlt,..."

    Für alle die meine Geschäftsgeheimnisse...Was soll an Umweltinformationen Geschäftsgeheimnis sein? Gerade das ist Kernpunkt jedes Öffentlichkeitsinteresses!

  3. 23.

    Das Bergamt hat die geforderten Unterlagen herauszugeben.

    Das Recht auf Informationen des Staates ist ein Grundrecht, das jeder Bürgerin und jedem Bürger zusteht. Dazu zählen insbesondere naturschutzfachliche Gutachten zum Abbau von Rohstoffen, wie in diesem Fall.

    Da muss und darf nichts geschwärzt werden, weil das Grundrecht des Bürgers auf Information deutlich über imaginären nicht existenten Geschäftsgeheimnissen der LEAG steht.

  4. 21.

    Die Menschheit ist dabei ihre Lebensgrundlagen zu zerstören und Sie kommen mit " heiligen grünen Zweck" daher. Zeigt zumindest wie weit die Verblödung schon fortgeschritten ist.

  5. 20.

    Wikipedia erklärt mal die „Grüne Liga eV“. Die haben nichts zu fordern, ähnlich Umwelthilfe

  6. 19.

    Erst mal muss gar nichts! Nur weil es für den heiligen grünen Zweck als richtig erscheint! Und bevor sich hier alle weiter hoch spielen, die Jungs haben sich über die schwärzung „beschwert“ und ich hoffe das der RBB auch so aktiv darüber berichtet wenn die schwärzung rechtens waren! Einfach mal entspannt abwarten und schön ins Wochenende starten!

  7. 18.

    Firmengeheimnisse zu schwärzen ist zu begründen.

    Bei Umweltgutachten, Betriebsplan eines Bergwerks etc. gibt es da keine sinnvolle Begründung, also muss ungeschwärzt veröffentlicht werden.

    Nicht vergessen, ein Unternehmen nutzt deutsche Bodenschätze und zahlt nichts dafür.

  8. 17.

    Nee das ist ein Verwaltungsverfahren. Ein Staatsanwalt hat damit gar nichts zu tun.

  9. 16.

    Falsch gedacht und falsch gelesen. Kommt schon mal vor, hier bei rbb24 sogar ziemlich häufig.
    Ende der 80er Jahre waren es übrigens solche Bewegungen die im kleineren Teil des geteilten Deutschlands Licht ins Dunkel der Industrie, insbesondere deren Umweltsauereien gebracht haben und im weiteren Verlauf maßgeblichen Anteil am Zusammenbruch des ganzen Staates hatten. Solche Geheimniskrämerei wollen wir doch alle nicht mehr oder?
    Wenn Siemens oder Bosch eine neue Fabrik planen und die jeweilige Genehmigungsbehörde umweltrelevante Unterlagen geschwärzt öffentlich auslegen würde, könnte es durchaus sein, dass auch dort jemand klagt.
    Einfach mal weiterdenken, jemand möchte Ihr Dorf wegbaggern oder Windräder rund um Ihr Dorf aufstellen oder einen Wassergraben für ein Bauprojekt umleiten und bestimmte Passagen in den öffentlich einsehbaren Unterlagen schwärzen. Was würden Sie machen?

  10. 15.

    Das werden die schon machen. Oder gibt Dein Arbeitgeber irgendwelchen Grünen seine Firmenunterlagen nur weil die mal reinschauen wollen. Die Grüne Liga ist keine staatliche Behörde aber eher Selbstdarsteller

  11. 14.

    Wenn die Daten unberechtigt geschwärzt wurden und Berechtigten den Zugang zu für die Öffentlichkeit relevanten "Geheimnissen" verweigert wird, ist das ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Da davon berichtet wird, dass Jura-Studierende zur Gruppe derer gehören, die sich beklagen, kann man nur hoffen dass es noch 8 Semester dauert, bis sie auf die Menschheit losgelassen werden. Anscheinend wissen sie sich selbst nicht zu helfen. Wenn das die Staatsanwälte von morgen sind, dann Gute Nacht.

  12. 13.

    Man muss nicht in Berlin wohnen, es reicht auch keine Ahnung davon zu haben was die Leag hier in der Lausitz anstellt. Sonst würden Sie nicht solchen Stuss schreiben.

  13. 12.

    Es geht um die öffentliche Informationspflicht des Oberbergamtes.

  14. 11.

    Ich denke immer, da kommt eine selbstgegründete Gruppe und fordert vollen Zugang zu internen Geschäftsunterlagen eines Unternehmens ohne das dafür ein richterlicher Beschluss vorliegt oder andere Rechte vorliegen - und warum sollte man denen das geben? Stelle mir vor das die morgen von Siemens oder Bosch das selbe verlangen. Größenwahn lässt grüßen. Es reicht wenn das Wort „Grüne“ schon verwendet wird um Ideologie zu betreiben

  15. 10.

    Welches "Betriebsgeheimnis" soll denn im Betrieb eines Tagebaus geschützt werden?

    Welche revolutionäre schützenswerte Technik wird denn eingesetzt, die "Mitbewerber" klauen könnten?

    Einfach nur absurd.

  16. 9.

    Sie sollten Ihren Beitrag als Satire kennzeichnen, dann macht es wenigstens Sinn darüber zu lachen, andernfalls ist dieser Post nur noch peinlich...

  17. 8.

    "Dialog" ist das falsche Wort, wenn man in sich ständig steigernden, einseitigen Polemiken jedem Diskurs verweigert und am Thema vorbei redet. Ihr juristisches Unwissen, nicht zwischen Datenschutz und behördlichen Informationspflichten unterscheiden zu können, ist Ihr Problem und nicht etwa Argumentation für Ihre Falschbehauptungen.

    Es ist von öffentlicher Relevanz, die Nochtener Daten zu kennen - und Verpflichtung des jeweiligen Bergamts, diese Daten öffentlich zugänglich zu machen. Das Argument Datenschutz ist insofern vorgeschoben, dass es hierbei um umfassende, systematische und nicht um berechtigte, rechtskonforme Schwärzungen geht. Der Protest gegen diese Praxis ist berechtigt und rechtlich begründet: Es werden Rechtsgüter verletzt.

  18. 7.

    Die Braunkohlesparte der Leag ist der größte Umweltverschmutzer in Europa, mehr nicht.
    Bis auf das die Folgekosten auf die Allgemeinheit abgewälzt werden sollen.

  19. 6.

    Auch Konzerne stehen unter dem Schutz des Daten-S C H U T Z E S !!! Diese müssen nur das preisgeben, was diese lt. Gesetzgeber auch müssen. Firmengeheimnisse bleiben tabu, denn die LEAG ist ein privatwirtschaftlicher Betrieb und kein öffentlich einsehbarer Glaskasten. Alles verstanden? Die LEAG macht genau das, wozu sie lt. Gesetz verpflichtet ist. Nicht mehr und nicht weniger. Und das ist auch gut so..... Dialog Ende!

Nächster Artikel