Ausweitung des Nachtflugverbots gefordert
Der Flughafen BER ist noch immer weit entfernt von einer wirklichen Nachtruhe: Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr registrierte die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB) Tausende von Flugbewegungen. Dies geht aus einer Antwort des Infrastrukturministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion hervor.
Demnach fanden in der Zeit zwischen dem 1. Dezember 2021 und dem 31. August 2022 insgesamt 9.747 Flugbewegungen statt. Nach Angaben der FBB handelt es sich dabei vor allem um gewerbliche Linienflüge, aber auch Ambulanzflüge und Regierungsflüge. Diese Flüge sind von dem bislang geltenden Nachtflugverbot zwischen 0 und 5 Uhr ausgenommen. Mehr als 1.600 Mal starteten oder landeten Maschinen verspätet nach 22 Uhr.
Bürgerinitiativen fordern bereits seit Jahren eine Ausweitung des Nachtflugverbotes. Ein erfolgreiches Volksbegehren in Brandenburg hatte ein Verbot von 22 Uhr bis sechs Uhr gefordert. Bislang konnten sich Berliner Senat und die Landesregierung Brandenburg aber nicht auf eine neue Regelung einigen.
Um den Fluglärm zu reduzieren, hat die FBB im September Lärmentgelte eingeführt, die für laute und späte Maschinen höher liegen, für leisere Maschinen dagegen günstiger gestaffelt sind.
Nach den derzeit geltenden Nachtflugregelungen sind reguläre Linienflüge in der sogenannten Kernnachtzeit von 0 bis 5 Uhr ausgeschlossen. Für die Zeit zwischen fünf und sechs Uhr sowie zwischen 23 und 24 Uhr ist nur eine begrenzte Anzahl von Flugbewegungen zulässig. Von 23:30 Uhr bis 24 Uhr und von 5 Uhr bis 5:30 Uhr dürfen grundsätzlich keine planmäßigen Flüge stattfinden. Verspätungen sind davon ausgenommen.
Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 10.10.2022, 19:30 Uhr
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