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Quelle: dpa/Carsten Koall

Kein Fremdverschulden

Ermittlungen zum Tod des Mörders von Fritz von Weizsäcker beendet

Ein halbes Jahr nach dem Tod des Mörders des Berliner Arztes Fritz von Weizsäcker hat die Staatsanwaltschaft die Akte geschlossen. Auch nach tiefergehenden medizinischen Untersuchungen gibt es laut Behörde keine Hinweise auf ein Fremdverschulden.

Das sogenannte Todesermittlungsverfahren sei daher abgeschlossen worden, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Mangelernährung soll Tod begünstigt haben

Der Mann aus Andernach (Rheinland-Pfalz) war am 18. April tot in seinem Zimmer im Krankenhaus des Maßregelvollzugs gefunden worden. Der Mann befand sich laut Staatsanwaltschaft damals im Hungerstreik. Nach den Untersuchungen dürfte die Mangelernährung den Tod begünstigt haben, hieß es.

Bei einer feingeweblichen Untersuchung habe es Hinweise auf eine Lungenentzündung gegeben, die todesursächlich gewesen sei. Zudem habe der Mann eine Lebererkrankung gehabt, die ebenfalls auf eine Mangelernährung und dadurch bedingte Stoffwechselstörungen zurückzuführen sei.

Urteil 2020: Unterbringung in Psychiatrie

Der Mann war im Sommer 2020 wegen Mordes an dem Mediziner und versuchten Mordes an einem Polizisten zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Zudem ordnete das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Als Motiv sah die Staatsanwaltschaft Hass auf die Familie des Getöteten, insbesondere auf dessen Vater, den früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker (1920-2015).

Fritz von Weizsäcker war am 19. November 2019 im Alter von 59 Jahren in der Berliner Schlossparkklinik gegen Ende eines Vortrags erstochen worden. Der zufällig anwesende Polizist, der den Angreifer überwältigte, wurde schwer verletzt.

Ein Gutachten hatte dem Täter eine psychische Störung bescheinigt. Seine Steuerungsfähigkeit sei erheblich vermindert gewesen. Deswegen wurde er nicht - wie bei Mord üblich - zu lebenslanger Haft verurteilt.

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