Interview | Absprachen in Gerichtsverfahren - "Es ist eine einfache Rechnung: Will ich drei Jahre länger sitzen oder nicht?"

Di 20.12.22 | 09:48 Uhr | Von Sebastian Schneider, rbb|24
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Ein Angeklagter im Prozess um den Juwelenraub im Grünen Gewölbe wird bei der Fortsetzung des Prozess in den Verhandlungssaal im Landgericht geführt (Quelle: dpa / Matthias Rietschel).
Bild: dpa

Ein Großteil des Diebesguts aus dem Grünen Gewölbe ist in Berlin sichergestellt worden - nach Gesprächen zwischen der Verteidigung eines Angeklagten und der Staatsanwaltschaft. Ein Strafverteidiger erklärt im Interview, wie solche Deals vor Gericht zustandekommen.

rbb|24: Herr Zindler, einer der Angeklagten im Dresdner Juwelendiebstahl-Prozess hat offensichtlich vor Gericht einen Deal erreicht. Der Großteil der Beute ist wieder da. Wie läuft so ein Deal ab?

Frank Zindler: Deal ist ein schönes Wort, das hört sich so an, als wenn man da einfach irgendwas im Hinterzimmer ausmacht. Aber so funktioniert es ja nicht.

Wie funktioniert es denn?

Es gibt gesetzliche Regelungen dazu, wie Strafe bemessen wird. Im Rahmen dieser Strafzumessung gibt es Dinge, die strafmildernd zu berücksichtigen sind. Es gibt das Gesetz zur Verständigung im Strafverfahren, das ist Paragraf 257c StPO [gesetze-im-internet.de]. Darin ist geregelt, wie eine Verständigung stattfinden kann.

Was braucht es dazu?

Eine der Voraussetzungen ist unter anderem ein Geständnis des Angeklagten. Dieses Geständnis ist geschützt: Wenn das Gericht sich an den Deal nicht halten möchte, sprich an den Strafrahmen, der da vereinbart worden ist, darf das Geständnis nicht verwertet werden. Das ist anders als beim normalen Geständnis. Wenn man ein ungeschütztes Geständnis abgibt, darf das immer verwertet werden. Jedes "von Einsicht und Reue getragene" Geständnis, hat strafmildernde Wirkung, so steht es im Gesetz.

In welchen Fällen wird so etwas häufiger angewandt?

Das Gesetz sieht bei bestimmten Verhaltensweisen direkt eine Strafmilderung vor. Klassisches Beispiel: Paragraph 31 des Betäubungsmittelgesetzes [gesetze-im-internet.de]. Das ist die einzige sogenannte Kronzeugenregelung, die es in Deutschland gibt. Sagt man nach diesem Paragraphen aus und legt alles offen, auch dritte, belastet das auch andere - dann muss dieses Geständnis immer strafmildernd berücksichtigt werden. Das gleiche gilt zum Beispiel für einen minder schweren Fall. Wenn Sie unter Einfluss von Drogen oder Alkohol eine Tat begehen, die Ihre Schuldfähigkeit beeinflusst, verschiebt sich der Strafrahmen nach den Regeln der verminderten oder vollständigen Schuldunfähigkeit.

Zur Person

Ein Justizbeamter steht im neuen Sicherheitssaal im Kriminalgericht Moabit. (Quelle: dpa/Christophe Gateau)
dpa/Christophe Gateau

Fachanwalt für Strafrecht in Berlin - Frank Zindler

Zindler arbeitet seit 26 Jahren als Jurist in Berlin, er ist Fachanwallt für Strafrecht. Er vertritt bundesweit Mandanten beispielsweise in Tötungsdelikten und bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. In den sogenannten Encrochat-Verfahren verteidigt Zindler Mandanten, die auf Basis entschlüsselter Chats eines Messengerprogramms angeklagt wurden [golem.de]. Die Verschlüsselungssoftware Encrochat wurde von Mitgliedern der organisierten Kriminalität zur Abwicklung von Geschäften genutzt.

Was kann außer einem Geständnis noch strafmildernd bei solch einer Verständigung wirken?

Aufklärungshilfe ist immer ein Strafmilderungsgrund. Der ist vor dem Beginn des Hauptverfahrens auch ausdrücklich im Gesetz genannt. Ansonsten läuft das alles über die allgemeine Strafzumessung [gesetze-im-internet.de]. Soll heißen: Wenn Sie beispielsweise die Beute zurückgeben, dann wird das natürlich strafmildernd gewürdigt. Es heißt nicht, dass die Tat ungeschehen gemacht wird, aber man den Schaden ausgleicht. Das heißt Täter-Opfer-Ausgleich. Jede Form davon führt zu einer Strafmilderung.

In einem solchen Fall wie hier liegt es auf der Hand: Wir reden hier über Dinge, deren Wert auf der einen Seite in jedem Edelstein und Edelmetallen zu bemessen ist. Der eigentliche Wert dieser Gegenstände ist ja aber immateriell. Sie sind unwiederbringlich. Deswegen ist klar, dass ein Gericht so etwas erheblich bei der Strafzumessung berücksichtigen wird.

Wer redet bei solchen Verständigungen mit wem, wer kommt in der Regel zuerst auf den anderen zu?

In der Hauptverhandlung, wie sie in diesem Fall gerade läuft, laufen alle Gespräche immer über das Gericht. Nur das Gericht ist in der Lage, die Verhandlung zu leiten. Die Staatsanwaltschaft hat, was das angeht, erst mal nichts zu sagen. Angesprochen kann das von jeder Seite, auch das ist im Gesetz genau geregelt. Am häufigsten tun das die Verteidiger, weil die natürlich das größte Interesse daran haben, dass der Strafrahmen nach unten verschoben wird.

Aber auch das Gericht kann durchaus sagen: Wenn Sie das zurückgeben, wirkt sich das massiv auf Ihr Strafmaß aus. Wir haben uns das mal angeschaut und mal geguckt, was wäre hier an Straftaten verwirklicht? Was wäre hier der Strafrahmen, den sich das Gericht vorläufig und unter Zugrundelegung eines Geständnisses und der Rückgabe von Beute vorstellen könnte? Die Staatsanwaltschaft macht das eigentlich fast nie.

Die Verständigung kommt nachher zwischen allen Verfahrensbeteiligten zustande, also zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten. Der Verteidiger selbst ist ja nur Vertreter des Angeklagten, da hat er kein Eigeninteresse.

Es darf keine Strafe vereinbart werden, es gibt keine Zielstrafe. Es muss immer ein sogenannter Strafrahmen-korridor vereinbart werden.

Frank Zindler, Berliner Strafverteidiger

Die Vorstellung, Sie hatten es anfangs angesprochen, ist oft: Da wird im Hinterzimmer was zusammengemauschelt. Wie läuft das ab?

Es passiert alles in öffentlicher Hauptverhandlung, nichts hinter verschlossenen Türen. Früher hat man das gerne mal auf dem Flur gemacht, das geht nicht mehr, sondern es muss alles protokolliert werden. Das Gericht kommt dann und sagt: So, machen wir einen Strich drunter bis heute. Das ist der aktuelle Stand der Dinge, so sehen wir das. Das ist unsere rechtliche Würdigung aus den bisherigen Feststellungen. Und das würde zu einem Strafrahmen zwischen X und Y führen.

Das ist ein wichtiger Punkt: Es darf keine Strafe vereinbart werden, es gibt keine Zielstrafe. Es muss immer ein sogenannter Strafrahmenkorridor vereinbart werden. Das sind regelmäßig so um die sechs Monate, manchmal auch zwölf, in Einzelfällen bis zu 18 Monaten. Das hängt übrigens auch davon ab, wie das Verfahren bis dahin gelaufen ist. Hat der Angeklagte das nach einem oder nach 40 Verhandlungstagen gemacht? Das Gericht sagt dann: Für den Fall, dass jetzt ein Geständnis abgelegt wird, würde das Gericht vorläufig diesen oder jenen Strafrahmen festlegen.

Aber wie kann man das sagen, wenn man das Geständnis noch nicht gehört hat?

Das Geständnis muss erst noch "verprobt" werden, wie man das nennt. Das Gericht darf es natürlich nicht einfach glauben, sondern muss überprüfen, ob das Geständnis auch richtig ist.

Haben Sie als Strafverteidiger so eine Verständigung schon häufiger erreicht?

Klar, das machen wir ständig. Eine Freispruchverteidigung ist ja die absolute Ausnahme, in der Regel muss man davon ausgehen, dass ein Mandant verurteilt werden wird. Das Gericht darf das Verfahren ja nur bei hinreichenden Tatverdacht eröffnen, also geht es von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit der Verurteilung des Angeklagten aus. Nur wenn es diese bejaht hat, darf es das Verfahren überhaupt eröffnen.

Gibt es diesbezüglich Fälle an die Sie sich besonders gut erinnern können?

Erst kürzlich, eine Drogensache. Da hatten wir ein Verständigungsgespräch, es ging um relativ große Mengen. Mehrere zehn Kilo Heroin, mehrere zehn Kilo Kokain, das Gras konnte man in Anbetracht dessen schon fast weglassen, dazu MDMA, Speed. Das volle Programm also, da ist man in einem Strafmaß ab zehn Jahren aufwärts.

Wie sind Sie vorgegangen?

Wir haben dann, weil sich Unstimmigkeiten in den Beweismitteln auftaten, nach 13 Tagen einen Strich drunter gemacht. Die Kammer hat sich das angeguckt und kam dann mit einem Verständigungsvorschlag zwischen acht Jahren und drei Monaten und zehn Jahren. Wobei Sie dann davon ausgehen können, dass Sie eher in der Mitte landen. Aber das Gericht muss einen sogenannten Würdigungsrahmen behalten, auch nach dem Geständnis, also dass sie sagen können: Okay, so oder so bewerten wir das, weil: Geständnis ist ja nicht gleich Geständnis.

Sobald Heroin mit am Start ist, ist der Spaß vorbei.

Wie haben Sie und die Staatsanwaltschaft auf den Vorschlag reagiert?

Die Staatsanwaltschaft hatte dem sogar zugestimmt, aber wir nicht. Der Mandant sagte: Das ist eine völlig andere Geschichte als die, die hier im Raume steht. Er sagte, er hat nie mit Heroin gedealt, das ist ihm aus Holland aufgezwungen worden. Deswegen haben wir diesen Verständigungsvorschlag abgelehnt, weil das Gericht daran auch gebunden ist. Heißt: Weniger als acht Jahre und drei Monate hätte es ja nicht geben können.

Wie ging es aus?

Am Ende sind acht Jahre rausgekommen, mit einem ungeschützten Geständnis, was höher zu bewerten ist, wie ich ja eingangs schon sagte. Die Staatsanwaltschaft hatte 11,5 Jahre beantragt.

Gemessen daran waren Sie, wenn man das so sagen kann, zufrieden.

Ja, ein Bombenergebnis. Normalerweise reden Sie hier realistisch nie von unter zehn Jahren, je nach Bundesland - in Bayern gerne auch mal 13,5. Sobald Heroin mit am Start ist, ist der Spaß vorbei.

Um noch mal auf den Juwelendiebstahl und das Verfahren in Dresden zurückzukommen: Wie geht es nach so einer Verständigung weiter?

Die Verständigung würde für den Fall, dass sie zustande kommt, mit den Verfahrensbeteiligten gerichtlich protokolliert. Dann würde der Angeklagte das notwendige Geständnis ablegen, dann würde es vom Gericht, wenn nötig, geprüft. Am Ende würde ein Urteil stehen, das sich in dem protokollierten Strafrahmen bewegt - vorausgesetzt, das Geständnis ist wahr. Es kommt auch vor, dass Leute Unsinn erzählen.

Was ist, wenn das Gericht feststellt, dass es nicht wahr ist?

Dann würde es mitteilen: Der Deal ist gestorben, das würde dann auch alles protokolliert.

Man kann sich aus Sicht der Täter vielleicht lebenslang damit brüsten. Aber es ist ja unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht besonders schlau.

Der Angeklagte gehört zu einer polizeibekannten Großfamilie - mutmaßlich organisierte Kriminalität. Ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Angeklagter, der der organisierten Kriminalität zugerechnet wird, ein Geständnis ablegt?

Da gibt es ein Unschärfeproblem. Dieses Label obendrüber sagt ja nichts anderes aus, als dass das im Wesentlichen Menschen sind, die das professionell betreiben. Natürlich muss man dann immer noch unterscheiden: Organisierte Kriminalität in Amerika ist was ganz anderes als Clan-Kriminalität in Deutschland. Was wiederum etwas ganz anderes ist als Rocker-Kriminalität in Deutschland. Das hat völlig unterschiedliche Personenkreise mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen. Diese Unterscheidung ist aber wichtig, denn es geht ganz viel um die innere Struktur dieser organisierten Kriminalität.

Wie ist es denn hier?

Wie die genauen Hintergründe in diesem Fall sind, möchte ich mir nicht anmaßen, von außen zu beurteilen. Grundsätzlich ist es allerdings so, dass Menschen, die professionell in einem Bereich tätig sind, der vom Gesetzgeber als illegal bezeichnet wird, eigentlich diejenigen sind, die am ehesten bereit sind auszusagen - allerdings ohne andere zu belasten. Das machen nur Amateure. Es geht stattdessen nur um den eigenen Tatbeitrag.

Was ist die Strategie dahinter?

Es ist eine einfache Rechnung: Will ich drei Jahre länger sitzen oder nicht? Jetzt ist das mit dem Grünen Gewölbe natürlich eine besondere Geschichte, und da kann man sich aus Sicht der Täter vielleicht lebenslang damit brüsten. Aber es ist ja unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht besonders schlau. Denn das Problem ist: Du kriegst dieses Zeug in der ursprünglichen Form nur schwer los. Du kannst die Edelmetalle nur einschmelzen und die Edelsteine dann neu verwerten, was den Wert astronomisch reduziert. Wenn dir das alles irgendwann klar wird, kommst Du vielleicht zu dem Schluss, dass Du vor Gericht doch kooperieren willst.

Vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Sebastian Schneider, rbb|24

Sendung: rbb24, 20.12.2022, 13 Uhr

Beitrag von Sebastian Schneider, rbb|24

26 Kommentare

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  1. 26.

    Es gibt im deutschen Strafrecht den Begriff des Hangtäters. Definition:
    Hangtäter ist derjenige, der dauernd zu Straftaten entschlossen ist, oder der aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung, deren Ursache unerheblich ist, immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet.
    Diese Beschreibung trifft auf viele Mitglieder des Clan- Milieu durchaus zu!
    Lebenslange Sicherungsverwahrung könnte für die ganz harten Brocken ein durchaus angemessenes Strafmaß sein.
    Meine 2 Cent

  2. 25.

    Sie haben „Steffen“ falsch verstanden? Wenn die Diebe nur einen Teil zurückgeben und darauf spekulieren, mit weniger Strafe den Diebesrest zu verwerten, damit es sich gelohnt hat, ist entgegenzuwirken. Alles zurück oder lange Einsitzen. Nur das kommt für die Sachsen in Frage. Sie wollen Ihre Kulturschätze zurück. Auch wenn „Immanuel“ das relativiert. Warum eigentlich? Weil die Diebe auch Menschen sind? Früher wurde den Dieben die Hände abgeschlagen... Das will zwar keiner mehr, aber Ihre „Samthandschuhe“ ist eine Einladung für noch mehr Clans, die uns belächeln, mit „Immanuel“-Meinungen kann man gut in Deutschland durchkommen. Ist wie ein Gehalt.

  3. 24.

    Freundchen:
    "Die deutsche Justiz ist ja bekannt für ihre soziale 'Ader". Zumindest in bestimmten Fällen. Warum organisierte Kriminalität darunter fällt, wurde nie öffentlich erklärt."

    Soziale Ader bei der organisierten Kriminalität? UNSINN! Das Problem bei der organisierten Kriminalität ist der Tatnachweis. Auf dem Gebiet gibt es keinerlei "sozialer Ader" in der Rechsprechung.

    Freundchen:
    "Gewollt oder gefordert hilft sie weder dem Sicherheitsempfinden der Bürger noch dem Staat. Eine Linie muss gar nicht erkennbar sein, dafür haben Richter zu viel Spielraum. Eine Demokratie wie unsere sollte sich allerdings über die politischen Konsequenzen klar sein, wenn sich nichts ändert. Italien hat gelernt - D nicht."

    Man merkt, dass "Freundchen" leider keinerlei Ahnung davon hat, wovon er schreibt.

  4. 23.

    John_Berlin:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 20.12.2022 um 12:55
    Quatsch Diktatur!
    Natürlich gibt es einen flexiblen Rechtsrahmen bei Verurteilungen...und der wird meist nicht voll ausgeschöpft (harte Rechtssprechung).
    Dies übliche DuDu der Richter kann man zuhauf bei unseren Berlinern Wiederholungstätern bewundern."

    "Eulenspiegel" hat aber keine Verurteilung innerhalb des gesetzlichen Rahmens gefordert, sondern eine Verurteilung unter Bruch von Gesetzen mit seiner Formulierung "Egal was Gesetze sagen". Er fordert also einen diktatorischen Unrechtsstaat. Das will ich nicht!

  5. 22.

    Martin Brack:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 20.12.2022 um 12:55
    Das stimmt so nicht. Auch sogenannte Untechtsstaaten haben Gesetze. Es kommt darauf an, welchen Normen die Gesetze folgen. So gesehen sind wir sehr liberal und teilweise sehr lasch in unserer Gesetzgebung. Manches könnte härter und konsequenter geregelt sein und trotzdem den Anforderungen eines modernen Rechtsstaates genügen."

    Ja, auch Unrechtsstaaten haben Gesetze. Aber gegen diese Gesetze wird vom Staat systematisch verstoßen, ohne dass es für die Betroffenen eine Überprüfung durch eine unabhängige Rechtsprechung gibt.

    "Eulenspiegel" hatte in seinem Kommentar #4 zum Rechtsbruch durch die Strafjustiz aufgefordert mit seiner Formulierung "Egal was Gesetze sagen". "Eulenspiegel" will also einen Unrechtsstaat anstatt unseres Rechtsstaates. Ich will das nicht!

  6. 21.

    berlineratze:
    "Naja, man kann auch die Welt bunt anmalen, nur, natürlich sind diese Absprachen "Deals", die nur - seit erst knappt 30 Jahren in der BRD - aus "prozessökonomischen Gründen" in die Norm gegossen wurden, und damit eine legalisierte Form gefunden haben, um dem real existierenden Kapitalismus, mit seiner Sonderform neoliberaler Marktpraktizierung im Justizwesen, sein Unwesen zuzuweisen."

    Was ist denn das für ein wirrer Kommentar!

  7. 20.

    Steffen:
    "So lange immer noch wesentliche Teile der Beute fehlen, ist eine relevante Strafverkürzung nicht vermittelbar. Alles andere sendet nur ein Signal: "Verbrechen lohnen sich doch, wenn man nur ein wenig Reue vortäuscht.""

    Nein, denn es wird auch nach dem Strafnachlass noch eine empfindliche Strafe bleiben, die die Angeklagten zu tragen haben werden. Es wird keinen Freispruch geben, nur wegen der Rückgabe von Diebesgut.

  8. 18.

    Die deutsche Justiz ist ja bekannt für ihre soziale 'Ader". Zumindest in bestimmten Fällen. Warum organisierte Kriminalität darunter fällt, wurde nie öffentlich erklärt. Gewollt oder gefordert hilft sie weder dem Sicherheitsempfinden der Bürger noch dem Staat. Eine Linie muss gar nicht erkennbar sein, dafür haben Richter zu viel Spielraum. Eine Demokratie wie unsere sollte sich allerdings über die politischen Konsequenzen klar sein, wenn sich nichts ändert. Italien hat gelernt - D nicht.

  9. 17.

    Quatsch Diktatur!
    Natürlich gibt es einen flexiblen Rechtsrahmen bei Verurteilungen...und der wird meist nicht voll ausgeschöpft (harte Rechtssprechung).
    Dies übliche DuDu der Richter kann man zuhauf bei unseren Berlinern Wiederholungstätern bewundern.

  10. 16.

    Das stimmt so nicht. Auch sogenannte Untechtsstaaten haben Gesetze. Es kommt darauf an, welchen Normen die Gesetze folgen. So gesehen sind wir sehr liberal und teilweise sehr lasch in unserer Gesetzgebung. Manches könnte härter und konsequenter geregelt sein und trotzdem den Anforderungen eines modernen Rechtsstaates genügen.

  11. 15.

    Es gibt im deutschen Strafrecht den Begriff des Hangtäters. Definition:
    1. Hangtäter ist derjenige, der dauernd zu Straftaten entschlossen ist, oder der aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung, deren Ursache unerheblich ist, immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet.
    Diese Beschreibung trifft auf viele Mitglieder des Clan- Milieu durchaus zu!
    Lebenslange Sicherungsverwahrung könnte für die ganz harten Brocken ein durchaus angemessenes Strafmaß sein.
    Meine 2 Cent

  12. 14.

    Naja, man kann auch die Welt bunt anmalen, nur, natürlich sind diese Absprachen "Deals", die nur - seit erst knappt 30 Jahren in der BRD - aus "prozessökonomischen Gründen" in die Norm gegossen wurden, und damit eine legalisierte Form gefunden haben, um dem real existierenden Kapitalismus, mit seiner Sonderform neoliberaler Marktpraktizierung im Justizwesen, sein Unwesen zuzuweisen.

  13. 13.

    So lange immer noch wesentliche Teile der Beute fehlen, ist eine relevante Strafverkürzung nicht vermittelbar. Alles andere sendet nur ein Signal: "Verbrechen lohnen sich doch, wenn man nur ein wenig Reue vortäuscht."

  14. 12.

    Der Artikel ist gut. Es wäre schön wenn folgendes Signal rüberkommt: Es lohnt sich nicht. Oder aber, alles zurück und angemessen (lange) darüber nachdenken. Die richtigen „Schiedsrichter“ sind die Richter.

  15. 11.

    Absprachen sind ein legitimes Mittel und werden bei vielen Strafverfahren angewandt.

    Hintergrund ist, dass durch Absprachen viele Verhandlungstage vermieden werden und somit viel Steuergeld gespart wird.

  16. 10.

    Eulenspiegel:
    "Warum ...ist der Staat zu Feige , Knallhart durchzugreifen. (...) Egal was Gesetze sagen, (...)"

    Weil wir ein Rechtsstaat sind, in dem Gesetze gelten, und nicht die von Ihnen gewünschte "knallharte" Diktatur, in der "egal" ist, "was Gesetze sagen"! In Ihrem Unrechtsstaat möchte ich nicht leben müssen!

  17. 9.

    Bernd W.:
    "Wenn ich das richtig verstehe, läuft das so ab: Meine Familie begeht reihenweise Straftaten. Ein harter Kern wird beauftragt, etwas Wertvolles zu stellen und gut zu verstecken. Sobald ein Familienmitglied in die Fänge der Justiz gerät, gibt man einen Teil der Beute heraus und wirkt einer harten (aber gerechten!) Verurteilung entgegen.
    Ein einfaches, aber effektives "Geschäftsmodell", sponsored by Deutscher Rechtsstaat."

    Nein, Sie haben es leider NICHT richtig verstanden!

  18. 8.

    Nun das Interview gibt aber für Laien einen guten Einblick in die komplexe Materie der Strafzumessung. Da über diese Thematik im Jurastudium fast 1 Semester draufgeht, Stichwort Generalprävention bzw Spezialprävention, dann Rspr des BVerfG usw. kann es hier nur einen kurzen Überblick geben.

  19. 7.

    Ein Geständnis von Reue getragen ? Mir kommen gleich die Tränen. Wer's glaubt........

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