Regeln für die Silvesternacht
Schon im November hatten sich die Berliner Polizei und der Senat auf Böllerverbotszonen verständigt. Jetzt sind die Orte im Amtsblatt festgelegt worden - samt Regeln, was bei Zuwiderhandlungen passiert.
Für die kommende Silvesternacht gelten an drei Orten in Berlin Böllerverbotszonen. In den betroffenen Bereichen dürfen zwischen 31. Dezember (18 Uhr) und 1. Januar (6 Uhr) weder Böller noch Feuerwerkskörper gezündet werden.
Das entsprechende Vorhaben der Berliner Polizei und des Senats ist am 16. Dezember im Amtsblatt des Landes Berlin [berlin.de] erschienen und damit amtlich. Böllerverbote herrschen auf einem Teil des Alexanderplatzes, im sogenannten Steinmetzkiez in Schöneberg nahe der Pallasstraße sowie in einigen Straßen rund um das Gefängnis in Moabit, wie aus den Amtsblatteinträgen hervorgeht.
Konkret betroffen sind rund um den Alexanderplatz die Areale rund um das "Berolinahaus" (Hausnummer 1), das "Alexanderhaus" (Hausnummer 2), die Adresse Alexanderplatz 3 sowie rund um das Baufeld in diesem Bereich.
Im Steinmetzkiez darf nicht geböllert werden auf Teilen der Winterfeldtstraße, Potsdamer Straße, Steinmetzstraße, Alvenslebenstraße und Pallasstraße.
In Moabit herrscht Böllerverbot auf der Rathenower Straße bis Seydlitzstraße, dort auch in der angrenzenden Grünanlage, sowie auf Abschnitten der Otto-Dix-Straße, auf der Straße Alt-Moabit neben dem Gefängnis, ebenso auf JVA-nahen Abschnitten der Paulstraße, Spenerstraße und Calvinstraße.
Bei Zuwiderhandlung wird das Abbrennen von der Polizei unter Zwang eingestellt, mitgeführte Pyrotechnik wird vernichtet, heißt es im Amtsblatt weiter. Auf Geldstrafen werde aber verzichtet, "weil das entsprechende Verfahren zu viel Zeit beansprucht, um noch rechtzeitig in der Silvesternacht Wirkung zu entfalten", so das Amtsblatt.
Nach zuletzt zugenommenen Angriffen auf Polizisten und Feuerwehrleute wird als Grund für die Verbote die Gefahrenabwehr genannt. An bestimmten Plätzen versammelten sich in früheren Silvesternächten häufig Gruppen junger Menschen, die mit Feuerwerk und Flaschenwürfen Polizisten und Feuerwehrleute angriffen.
Zudem gab es in der JVA Moabit immer wieder Fehlalarme durch Böller und Feuerwerkskörper, die in einem Fall einen Fluchtversuch aus dem Gefängnis begünstigten, wie es im Amtsblatt heißt.
2019 hatte der Senat erstmals Böllerverbotszonen erlassen, stellte Absperrgitter auf und postierte dort in der Silvesternacht Hunderte Polizisten, die den Zugang kontrollierten.
Weitere Verbote wegen der Corona-Pandemie wie in den vergangenen beiden Jahren seien derweil nicht geplant, hieß es im November. In Berlin galt beim vergangenen Jahreswechsel - zusätzlich zum bundesweiten Verkaufsverbot für Feuerwerksraketen und Silvester-Böller - an rund 50 Stellen ein Versammlungs- und Feuerwerksverbot. Wie schon in den Vorjahren gab es erneut Übergriffe auf Polizeibeamte und Feuerwehrleute.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte gefordert, zu Silvester innerhalb des S-Bahn-Rings Feuerwerk komplett zu verbieten. Das sei nötig, "um die ausufernden Gewalteskapaden gegen Polizei und Feuerwehr zu verhindern", aber auch als Maßnahme gegen den Klimawandel. Einzelne Verbotszonen seien für die Bürger schwer nachzuvollziehen und die Polizei schwer zu überwachen.
In der Berliner Politik stieß diese Forderung auf gemischte Reaktionen. Von der AfD kam ein klares Nein zu dem Vorschlag der GdP, die FDP sprach von "ausufernden Verbotsideen" und die CDU wollte das Feuerwerks-Brauchtum nicht derart stark einschränken. Die Grünen konnten einem Verbot innerhalb des S-Bahn-Rings viel abgewinnen, auch SPD und Linke würden weniger Böllerei grundsätzlich begrüßen. Aber – das sagen alle - die Berliner Polizei könnte es personell gar nicht leisten, ein solches Verbot auch durchzusetzen.
Außerdem weisen die Parteien - und auch die Innenverwaltung - darauf hin, dass das Land Berlin rechtlich nur die Möglichkeit hat, gezielte Böller- Verbote für einzelne Orte verhängen, die als besonders gefährdet angesehen werden. Ein großflächiges Verbot im gesamten Innenstadtbereich wäre nur über das Sprengstoffgesetz möglich und dafür ist der Bund zuständig.
Sendung: rbb24 Abendschau, 23.12.2022, 19:30 Uhr
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