Bei Razzia in Berlin verhaftet
Im Zuge der bundesweiten Razzia gegen Mitglieder der "Reichsbürger"-Szene wurde auch die Berliner Richterin und frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Malsack-Winkemann verhaftet. Nun drohen ihr auch berufliche Konsequenzen.
Gegen die Richterin und frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann, die im Zuge der Anti-Terror-Aktion gegen die "Reichsbürger"-Szene verhaftet wurde, läuft ein Disziplinarverfahren. Dies habe das Landgericht Berlin eingeleitet, sagte Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) am Donnerstag dem rbb.
Zuvor hatte das Gericht bereits mitgeteilt, dass die 58-Jährige aus der für Bausachen zuständigen Zivilkammer 19a ausgeschieden sei. Für die Richterin werde es nun "physisch schwierig" sein, ihrem Beruf nachzugehen, sagte Senatorin Kreck im rbb24 Inforadio.
Kreck wiederholte, dass die Senatsjustizverwaltung alle Instrumente nutzen werde, um die Beschuldigte vollständig aus dem Richterdienst "zu entfernen". Entsprechende Schritte seien eingeleitet worden, so Kreck. Es sei Berufung beim Dienstgerichtshof beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eingelegt worden gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgericht Berlins. Dieses hatte es im Oktober abgelehnt, Malsack-Winkemann wegen ihrer politischen Reden über Flüchtlinge im Bundestag und weiterer Äußerungen in den Ruhestand zu versetzen.
Darüber hinaus erwäge die Senatsjustizverwaltung zwei Eilanträge, einmal auf vorläufige Untersagung der Führung der Dienstgeschäfte sowie auf vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von Bezügen, teilte ein Sprecher am Donnerstag mit.
Die Juristin habe sich demokratiegefährdend geäußert, so Kreck. Sie habe deshalb bereits vor der Verhaftung von Malsack-Winkemann die Auffassung gehabt, dass diese eine "brandgefährliche Person" sei. "Wie gefährlich diese Frau wohl zu sein scheint, habe ich auch erst gestern am Morgen erfahren", sagt Kreck dem rbb. Sie sei im Vorfeld nicht über die Ermittlungen informiert gewesen.
Nach Angaben ihres Sprechers hat die Senatsjustizverwaltung nun vier Wochen Zeit für die schriftliche Begründung der Berufung. In diese sollen dann auch die neuen Erkenntnisse einfließen. Zudem bestehe die Möglichkeit, dass die Senatsverwaltung das Disziplinarverfahren gegen die Richterin an sich ziehe.
Malsack-Winkemann war am Mittwoch im Zuge der Anti-Terror-Aktion gegen die Reichsbürgerszene festgenommen worden. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft befindet sie sich in Untersuchungshaft. Sie gehörte zu den insgesamt 19 Verdächtigen, gegen die die Haftbefehle bis zum Mittwochabend vollzogen wurden.
Sendung: rbb24 Inforadio, 08.1122022, 8:20 Uhr
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