Verwaltungsgericht Berlin
Das von der Bundesregierung beschlossene Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk in den Jahren 2020 und 2021 war rechtmäßig. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden und damit die Klage einer Herstellerin von Feuerwerkskörpern zurückgewiesen.
Die Frau hatte wegen des Verbots Umsatzeinbußen befürchtet und dagegen Klage eingereicht. Bereits in den Jahren 2020 und 2021 waren allerdings Eilanträge der Klägerin zurückgewiesen worden. Auch die zuletzt eingereichte Feststellungsklage wurde nun abgewiesen. Mit dieser hatte die Klägerin feststellen lassen wollen, dass das Bundesministerium zum Erlass des Verbots gar nicht berechtigt war.
In dem Urteil stellte das Verwaltungsgericht Berlin nun fest, dass das Bundesinnenministerium zum Erlass berechtigt war. Darüber hinaus sei die "Einschränkung der Grundrechte der Hersteller und Händler von Feuerwerk in Abwägung mit der staatlichen Schutzpflicht für Leben und körperliche Unversehrtheit angesichts der dramatischen Pandemielage gerechtfertigt" gewesen.
Mildere Mittel, so das Verwaltungsgericht, hätten zum damaligen Zeitpunkt nicht zur Verfügung gestanden. Zwar erwirtschafte die Klägerin einen bedeutenden Teil ihres Umsatzes mit dem Verkauf von Feuerwerkskörpern. Sie habe aber die Ware auch noch zu Silvester 2022 absetzen können. Darüber hinaus hätten die vom Verbot betroffenen Unternehmen zur Abmilderung der Umsatzeinbußen staatliche Überbrückungshilfen bekommen. Gegen das Urteil kann die Herstellerin noch beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Berufung einlegen.
Die Bundesregierung hatte in den ersten beiden Jahren während der Corona-Pandemie ein Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper beschlossen. Das Bundesministerium des Innern hatte daraufhin im Dezember 2020 eine entsprechende Verordnung erlassen, die auch im Jahr 2021 Bestand hatte. Engpässe in der medizinischen Versorgung wegen möglicher Verletzungen durch Feuerwerkskörper sollten damals verhindert werden.
Zum Jahreswechsel 2022 war der Verkauf wieder erlaubt. Nach teils massiven Ausschreitungen und Angriffen auf Sicherheits- und Rettungskräfte wurde zuletzt allerdings wieder über ein Böllerverbot diskutiert.
Hinweis: In einer früheren Version dieses Beitrags war von einem "Böllerverbot" die Rede. Das ist nicht richtig, lediglich der Verkauf von Silvesterfeuerwerk war verboten. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.
Sendung: rbb24 Inforadio, 17.01.2023, 19:00 Uhr
Artikel im mobilen Angebot lesen