Verwaltungsgericht Berlin
Nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts ist auch ein American Bully als gefährlicher Hund einzustufen. Nach dem Berliner Hundegesetz sei es für so eine Einstufung ausreichend, dass wesentliche Merkmale des Tieres mit dem Rassestandard des im Gesetz aufgeführten Hundes übereinstimmten, teilte das Gericht am Dienstag mit.
Das Verwaltungsgericht wies damit die Klage eines Hundebesitzers zurück, der sich gegen Auflagen des Veterinäramtes Spandau wehrte. Mit dieser Einstufung als gefährlicher Hund gehen erhöhte Anforderungen an die Haltung des Tieres einher.
Der Kläger hatte argumentiert, bei seinem American Bully handele es sich um eine eigene Rasse, die in der Liste der gefährlichen Hunde nicht aufgeführt sei.
Nach einem Gutachten weise die Hündin zumindest wesentliche Merkmale eines American Staffordshire Terriers auf, der als gefährliche Hunderasse gelte, hieß es jedoch vom Gericht. Der Sachverständige habe überzeugend ausgeführt, dass der American Bully keine eigenständige Hunderasse sei, sondern die Bezeichnung für eine "Designer-Rasse" ohne phänotypische Eigenständigkeit.
Gegen das Urteil (VG 37 K 517/20) könne der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden, teilte das Verwaltungsgericht mit.
Sendung: rbb24 Inforadio, 10.01.2023, 17:00 Uhr
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