Vier Wochen nach Inkrafttreten
Studierenden, die kein Bafög beziehen, stehen 200 Euro für die Bewältigung der hohen Energiekosten zu. Anträge können nur über eine Internetseite gestellt werden. Doch die lässt weiter auf sich warten.
Studierende können auch vier Wochen nach Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes noch keine Energiepauschale beantragen. Die dazu notwendige Online-Plattform ist immer noch nicht freigeschaltet, wie eine Sprecherin des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) am Montag dem rbb mitteilte.
Das Ministerium arbeite mit den Ländern "intensiv an der Erstellung einer zentralen Antragsplattform und an digitalen Strukturen vom Antrag bis zur Auszahlung", teilte die Sprecherin mit. Ziel sei, dass "die rund 3,5 Millionen jungen Menschen möglichst schnell die 200 Euro erhalten."
Konkreter wurde die Sprecherin nicht. Auch Fragen zu den Antragsmodalitäten und zur Auszahlung der Gelder wurden nicht beantwortet.
Das sogenannte "Studierenden-Energiepreispauschalengesetz" hatte im Dezember den Bundesrat passiert und war zum 21. Dezember 2022 in Kraft getreten. Es sieht vor, dass Studierende und Fachschüler einmalig 200 Euro als Energiepauschale erhalten. Beantragen könnten die Unterstützung alle, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachausbildung waren.
Bafög-Empfänger erhalten neben den 200 Euro zwei weitere Heizkostenzuschüsse, die nicht beantragt werden müssen. Ein erster in Höhe von 230 Euro wurde bereits Ende September ausgezahlt. Voraussetzung dafür war, zwischen Oktober 2021 und März 2022 Bafög empfangen zu haben und nicht mehr bei den Eltern zu wohnen. Mit einem zweiten Heizkostenzuschuss ist Anfang 2023 zu rechnen, der beträgt dann 345 Euro.
Azubis und Studierende, die nebenbei arbeiten gehen, erhalten zusätzlich die Energiepreispauschale von 300 Euro, die Arbeitnehmern zusteht.
Sendung: Fritz, 16.01.2023, 13:30 Uhr
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