Neuer Gerichtstermin im Juni
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hat im Rechtsstreit mit seiner ehemaligen Juristischen Direktorin, Susann Lange, am Mittwochmittag einen Vergleich vor dem Berliner Arbeitsgericht abgelehnt. Voraussichtlich im Juni soll deshalb vor einer Kammer des Berliner Arbeitsgerichts verhandelt werden.
Auch dort könnten sich die Parteien noch auf einen Vergleich einigen. Ansonsten werde der Rechtsstreit von dem Gericht per Urteil entschieden.
Die ehemalige Juristische Direktorin klagt gegen ihre außerordentliche Kündigung. Im Oktober war bekanntgeworden, dass der rbb die Direktorin vorerst von ihren Dienstpflichten entbunden hatte.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt unter anderem wegen des Verdachts auf Untreue gegen mehrere ehemalige Mitglieder der Geschäftsleitung des Senders, dazu zählt auch Susann Lange.
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