rbb24
  1. rbb|24
  2. Panorama
Quelle: dpa/Geisler-Fotopress

Versammlungsrecht

Demonstranten dürfen in Berlin weiterhin FFP2- oder medizinische Masken tragen

Auf Demonstrationen in Berlin dürfen grundsätzlich weiter medizinische oder FFP2-Masken getragen werden. Das teilte die Pressestelle der Polizei am Donnerstag auf rbb|24-Anfrage mit.

Das Tragen von "Vermummungsgegenständen" sei nur dann verboten, wenn sie dazu geeignet und darauf ausgerichtet sind, die Identität zu verschleiern, erklärte Polizei und berief sich auf das Versammlungsfreiheitsgesetz in Berlin (VersFG BE). Allerdings kann die Polizei für einzelne Demonstrationen bestimmte Gegenstände verbieten, auch Masken.

Vermummungsverbot greift wieder

Berliner Taxifahrer dürfen keine Maske mehr tragen

Maskenverbot für Autofahrer - Fahrschüler ausgenommen

Während der Corona-Pandemie war zeitweise das Tragen von Masken bei Demonstrationen vorgeschrieben. Nach dem Ende der Maskenpflicht in fast allen Bereichen ist es beispielsweise Taxifahrern und anderen Autofahrern nicht mehr gestattet, eine Maske zu tragen. Diese wären sonst auf Beweisfotos nur schwer oder gar nicht identifizierbar, so die Polizei.

Eine Ausnahme besteht laut Polizei für Fahrschülerinnen und Fahrschüler: "Vor dem Hintergrund, dass Fahrzeugführende von Fahrschulfahrzeugen in der Regel bekannt sind und nicht durch Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstöße auffallen", verstoße die freiwillige Nutzung einer Schutzmaske nicht gegen die Straßenverkehrsordnung.

Artikel im mobilen Angebot lesen