Senatsbeschluss
Ab Mitte Februar dürfen Besitzer des Berlin-Passes rund 30 Schwimmhallen der Berliner Bäderbetriebe kostenlos betreten. Freizeitgestaltung und Sport seien "wesentliche Elemente der Teilhabe", begründete Innensenatorin Spranger den Schritt.
Rund 680.000 Menschen mit wenig Geld können demnächst kostenlos in Berliner Hallenbädern schwimmen gehen. Eine entsprechende Regelung für Inhaber eines Berechtigungsnachweises (bis 2022 Berlin-Pass) hat der Senat am Dienstag auf Vorlage der Innen- und der Sozialverwaltung beschlossen. Das teilte die Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales am Dienstag mit.
Das zusätzliche Angebot in Ergänzung des sogenannten "Netzwerkes der Wärme" soll demnach vom 15. Februar bis 31. Dezember in rund 30 Schwimmhallen der Berliner Bäderbetriebe gelten. Kostenfreies Schwimmen ist dann montags bis freitags von 10 bis 15 Uhr sowie samstags ganztägig möglich - jeweils im Rahmen der Öffnungszeiten für die allgemeine Öffentlichkeit.
"Freizeitgestaltung und Sport sind wesentliche Elemente der Teilhabe", sagte Innensenatorin Iris Spranger (SPD) zu der neuen Regelung. "Es liegt auch in unserer Verantwortung, hierfür Angebote und Möglichkeiten - Chancen - zu schaffen." Dies gelte gerade in Zeiten besonderer Belastungen wie im Moment. Das neue Angebot zeige einmal mehr, wofür Berlin stehe: für gesellschaftlichen Zusammenhalt.
"Gerade für Kinder ist es in diesen schwierigen Krisenzeiten besonders wichtig, einmal auf andere Gedanken zu kommen und einfach nur Spaß zu haben", sagte Sozialsenatorin Katja Kipping (Linke). "Aufgrund der Preissteigerungen fehlt den betroffenen Haushalten oft das Geld. Deshalb hat das Land Berlin hier eigenständig eine gute und schnelle Lösung gefunden."
Mit dem Berechtigungsnachweis oder dem teils noch gültigen Berlin-Pass können Menschen zahlreiche kulturelle Angebote oder Freizeitaktivitäten ermäßigt oder kostenfrei wahrnehmen. Dazu zählt auch das Sozialticket im ÖPNV.
Sendung: rbb24 Abendschau, 07.02.2023, 19.30 Uhr
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