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Zahlen der Justizverwaltung
Verfahren wegen des Vorwurfs der Geldwäsche sind für die Justiz oft sehr aufwendig. wenn Personal fehlt, wird es hakelig. In Berlin wird laut Senatsverwaltung für Justiz die Hälfte aller Geldwäsche-Verfahren eingestellt.
Die Berliner Justiz muss die Hälfte aller Geldwäscheverfahren in der Hauptstadt einstellen. Das geht aus einer Antwort von Justizstaatssekretär Kanalan auf eine CDU-Anfrage hervor, die dem rbb seit Sonntag vorliegt. Demnach erfasste die Berliner Justiz im Jahr 2016 insgesamt 3.234 Geldwäschedelikte. Im vergangenen Jahr waren es 4.990. Von diesen wurden 2.669 eingestellt. Das ist mehr als die Hälfte. Zuerst berichtete der "Tagesspiegel".
Wirtschaftsverfahren würden eingestellt, wenn absehbar sei, dass sie mit dem knappen Personal kaum noch gewonnen werden könnten, so Justizkreise. Hintergrund sei, dass finanzielle Ressourcen und fachliche Expertise auf Seite der Beschuldigten oft "enorm" seien, wie es ein Beamter ausdrückte.
Das Bundesinnenministerium definiert Geldwäsche als "die Einschleusung von illegal erwirtschafteten Geldern in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf". Sie steht mit Gefängnis von bis zu fünf Jahren unter Strafe.
Sendung: rbb24 Abendschau, 05.02.2023, 19:30 Uhr
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