Bundesgerichtshof
Zweieinhalb Jahre nach dem Mord an einem ehemaligen Pastor in Berlin ist das Urteil gegen zwei der Täter rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf am Donnerstag die Revisionen eines 23-Jährigen und der Staatsanwaltschaft gegen eine Entscheidung des Landgerichts Berlin. Dieses hatte den jungen Mann im vergangenen Jahr wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge zu acht Jahren Jugendstrafe verurteilt.
Bereits am Dienstag hatte der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig in einem Beschluss die Revision eines zweiten Täters verworfen. Der Mann war wegen Raubes zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Das Opfer, ein 77 Jahre alter Geistlicher, war im Sommer 2020 in seiner Wohnung in Berlin überfallen worden. Die Täter wollten an Bargeld und Wertsachen gelangen. Der Ex-Pastor wurde mit einem Kissen erstickt. Das Opfer und einer der Räuber kannten sich aus dem Strichermilieu. Die Angeklagten hielten den 77-Jährigen für vermögend und vermuteten Geldverstecke in dessen Wohnung. Das Landgericht Berlin hatte angenommen, dass sie den Mann ursprünglich nicht töten wollten, der Überfall aber eskalierte.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den inzwischen 23-Jährigen eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht zu lebenslang erreichen wollen. Zum Zeitpunkt der Tat war er 20 Jahre und 9 Monate alt. Die Verteidigung des jungen Mannes hatte nur eine Verurteilung wegen Beihilfe gefordert. Der 5. Strafsenat des BGH sah in dem Berliner Urteil allerdings keine Rechtsfehler und verwarf die Revisionen.
In einem weiteren Prozess war ein dritter Mann voriges Jahr wegen gemeinschaftlichen Mordes zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte im Prozess noch einen vierten Komplizen genannt, der später festgenommen wurde.
Sendung: rbb24 Inforadio, 02.02.2023, 12 Uhr
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