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Quelle: picture alliance/CHROMORANGE

Interview mit Clanmitglied auf Tik Tok

Polizist darf sich auf Social Media nicht mehr "Officer" nennen

Ein Berliner Polizist darf nach einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts (VG 36 L 388/22) in den sozialen Medien vorläufig nicht mehr als "Officer" auftreten. Der Hauptkommissar habe auf Tiktok ein Profil mit Polizeibezug betrieben, erklärte das Gericht am Freitag. Dort habe er ein Interview mit einem prominenten Clanmitglied geführt und seinen Interviewpartner geduzt.

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Polizist klagte

Das Land habe ihm daraufhin verboten, in den sozialen Netzwerken eine Nebentätigkeit mit Polizeibezug auszuüben. Auch sollte er alle bisherigen Beiträge und seinen Profilnamen "Officer" löschen. Dagegen reichte der Polizist einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht ein, der nun aber ohne Erfolg blieb. Er habe dienstliche Pflichten verletzt, erklärte das Gericht.

Nähe zum Clanmileu durch Interview nicht vom Tisch zu wischen

Das Interview habe ein Näheverhältnis zum Clanmilieu offenbart, das nicht zu akzeptieren sei. Es bestünden Zweifel daran, dass der Polizist sein Amt in Zukunft pflichtgemäß und unparteiisch ausüben werde. Gegen diese Entscheidung wurde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt, wie das Gericht weiter mitteilte.

Sendung: Antenne Brandenburg, 03.02.2023, 15:00 Uhr

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