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Audio: Studio Frankfurt | 01.02.2023 | Joerg Reimann | Quelle: dpa/J.Carstensen(l.)/R.Vellens(m.)/P.Pleul(r.)

Corona-Auflagen, Windräder

Das ändert sich im Februar

Ab Februar greifen verschiedene neue Regelungen. Ein neues Gesetz soll dafür sorgen, dass mehr Windräder gebaut werden. Energiesparlampen geht es an den Kragen. In Sachen Corona stehen Lockerungen an - an einer Stelle aber auch eine Verschärfung.

Keine Masken mehr in Bus und Bahn

Am 2. Februar endet bundesweit die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in Fernzügen. Gleichzeitig schaffen Berlin und Brandenburg auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr ab. Die Maskenpflicht gilt dann nur noch in Arztpraxen, Kliniken, Pflegeheimen und anderen Gesundheitseinrichtungen.

Corona-Arbeitsschutzverordnung läuft aus

Noch eine Regel zur Eindämmung des Coronavirus läuft zum 2. Februar aus: Die Corona-Arbeitsschutzverordnung. Diese hatte Arbeitgeber dazu verpflichtet, betriebliche Hygienekonzepte zu erstellen. Unter anderem ging es dabei auch darum, Homeoffice- und Testangebote für die Beschäftigten zu prüfen. Sie war seit Oktober in Kraft und sollte eigentlich bis April gelten. Jetzt endet sie vorzeitig, aufgrund der rückläufigen Zahl der Covid-Neuerkrankungen. Bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz seien deshalb nicht mehr nötig, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

Ab Mitte Februar

Berlin und Brandenburg wollen Corona-Isolationspflicht aufheben

Die Isolationspflicht im Falle einer Corona-Infektion war in den letzten Monaten immer wieder verkürzt worden. Ab Mitte Februar soll sie ganz wegfallen. Die Regierungen in Berlin und Brandenburg appellieren nun an die Eigenverantwortung der Bürger.

Verbandskasten ab jetzt mit Masken

Neue Verbandskästen müssen nach einer Übergangsfrist von zwölf Monaten nun zwei medizinische Masken enthalten. Ein Austausch der noch haltbaren Verbandskästen mit alter Ausstattung ist allerdings nicht notwendig. Die bislang gültigen Ausgaben der DIN 13164 (Januar 1998 und Januar 2014) dürfen weiterverwendet werden.

Beschleunigte Genehmigung von Windkraftanlagen

Das "Wind-an-Land-Gesetz" tritt zum 1. Februar in Kraft. Es ist Teil des Vorhabens, die bundesweite Strommenge aus erneuerbaren Energien bis 2030 zu verdoppeln. Im Gesetz sind verbindliche Flächenziele für die Bundesländer vorgeschlagen. Die Länder dürfen über die Abstände zwar noch selbst bestimmen, müssen aber die Flächenziele erreichen, heißt es. Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen außerdem beschleunigt werden.

Aus für Energiesparlampen mit Quecksilber (zumindest fast)

Die Verwendung von Energiesparlampen wird weiter beschränkt. Der Grund: Sie enthalten giftiges Quecksilber und verbrauchen oft noch mehr Energie als LED-Lampen. Ab dem 25. Februar dürfen nach einer EU-Verordnung Leuchtstofflampen in Ringform und Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel nicht mehr hergestellt werden. Allerdings: Vorhandene Lagerware darf noch verkauft (und damit auch erworben) werden. Im August sollen dann weitere Beschränkungen folgen.

Bürgergeld, Parkgebühren, Krankenschein

Das ändert sich im neuen Jahr

Bahnfahren für 49 Euro im Monat, mehr Wohn- und Kindergeld, teureres Parken in Berlin, digitaler Krankenschein - einiges ändert sich im neuen Jahr für Bürgerinnen und Bürger. Hier ein Überblick.

Liquids für E-Zigaretten werden besteuert

Schon seit letztem Sommer unterliegen die Liquids für E-Zigaretten der Tabaksteuer. Allerdings gilt bis zum 13. Februar eine Übergangsfrist für "Altbestände". Bis zu diesem Tag darf die Ware, die bis zum 30. Juni 2022 hergestellt wurde, steuerfrei verkauft werden. Ab dem 13. Februar wird noch auch darauf eine Steuer erhoben: Zunächst sind es 16 Cent pro Milliliter, bis 2026 wird die Steuer schrittweise auf 32 Cent pro Milliliter angehoben.

Pflegekräfte in Brandenburg kriegen mehr Geld

Pflegekräfte in Brandenburg bekommen ab Anfang Februar mehr Lohn. Im Schnitt steigt dieser um knapp sieben Prozent. Der durchschnittliche Stundenlohn steigt demnach von 17,64 Euro auf künftig 18,80 Euro. Etwas mehr profitieren Pflegefachkräfte mit mindestens drei Jahren Ausbildung. Ihr Stundenlohn steigt um 1,54 Euro von jetzt 20,68 Euro auf dann 22,32 Euro.

Jugendkulturkarte kommt in Berlin

Seit dem 01. Februar können junge Erwachsene in Berlin die Jugendkulturkarte beantragen. Das Guthaben auf der Karte beträgt 50 Euro und kann für Veranstaltungen an rund 200 Kulturorten eingelöst werden. Das Angebot richtet sich an alle Berlinerinnen und Berliner zwischen 18 und 23 Jahren.

Interessierte können sich bis zum 28. Februar über die Webseite jugendkulturkarte.berlin registrieren und dann die Karte in einer von über 40 Bibliotheken abholen. Das 50-Euro-Guthaben ist bis zum 30. April gültig - etwa für Besuche in Museen, Theatern, Opernhäusern, Kinos und Clubs sowie bei Lesungen.

 

Sendung: Studio Frankfurt, 01.02.2023, 7:00Uhr

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