Mahnungen, Retouren, Briefwahl in Berlin
Die Verdi-Bediensteten der Post streiken zwei Tage. Dadurch kommt es zu Verzögerungen bei Sendungen, auch die Berlin-Wahl könnte betroffen sein. Was Sie zum Streik und ihren Rechten und Pflichten wissen sollten im Überblick.
Zwei Tage, am Montag und Dienstag wird die Post deutschlandweit bestreikt. Wie wirkt sich das auf wichtige Schreiben wie Kündigungen, Retouren oder die Briefwahlunterlagen für die Berlin-Wahl aus? Ein Überblick:
Das ist nicht ganz eindeutig zu beantworten. Verdi spricht von 8.000 Teilnehmenden, die Post selbst nur von 5.300 - das wären etwa die Hälfte der am Montag anwesenden Beschäftigten. Da zum Wochenbeginn ohnehin weniger Briefe und Pakete versandt würden, als zum Wochenende hielten sich die Auswirkungen des Streiks nach Unternehmensangaben zunächst in Grenzen.
Ein Postsprecher gab sogar an, es seien nur rund sechs Prozent der durchschnittlichen Tagesmenge von Paketsendungen und etwa zwei Prozent der durchschnittlichen Tagesmenge bei Briefen betroffen.
Allerdings lassen sich diese bundesweiten Zahlen nicht auf jede Region übertragen. Die Auswirkungen könnten in einigen Gebieten auch größer sein, je nach Streikbeteiligung. Berlin galt wegen der großen Kundgebung in Mitte als ein Schwerpunkt des Streiks. Eine Gewerkschaftssprecherin teilte dem rbb mit, in Berlin und Brandenburg hätten sich rund 2.000 Beschäftigte am Streik beteiligt.
Die gute Nachricht zuerst: Der Streik der Postbediensteten wirkt sich nur auf den Rückweg ihrer Wahlunterlagen zum Wahlamt aus. Die Berliner Behörden verschicken Briefe nämlich mit "Pin". Wer seine Briefwahlunterlagen also gerade bestellt hat, sollte sie ganz normal bekommen.
Hinweis: Der (Brief-)Wahlschein kann online [olmera.verwalt-berlin.de], per Mail, Post oder Fax beantragt werden. Der elektronische Antrag ist allerdings nur bis zum 7. Februar möglich. Ab dem 8. Februar sollen sich Wählerinnen und Wähler direkt an das für Sie zuständige Bezirkswahlamt.
Anschließend müssen die Wählerinnen den ausgefüllten Wahlschein aber auch wieder zurück schicken und dafür ist dann die Post mit ihren Briefkästen am weitesten verbreitet.
Wie lange sich der Streik und der daraus entstandene Rückstau auf die Sendungen der Post auswirkt, ist noch nicht klar. Deshalb rät der Landeswahlleiter Stephan Bröchler im rbb24 Inforadio dazu, die Wahlbriefe möglichst schon am Wochenanfang einzuwerfen oder den sicheren Weg zu gehen und den Wahlschein selbst bis zum Wahltag, 18 Uhr, beim jeweiligen Bezirkswahlamt einzuwerfen.
Die Post selbst ist zuversichtlich, die Briefwahlunterlagen trotz des Streiks pünktlich auszuliefern. Sie teilt schriftlich mit, die Briefwahl genieße "absolute Priorität". Das Unternehmen habe "alle nötigen Vorkehrungen getroffen (Sonderleerung der Briefkästen und Sonntagszustellung an die Wahlämter)", um die abgeschickten Unterlagen pünktlich zur Zählung zu übermitteln.
Wenn Sie ein Abo, ihren Mietvertrag oder ähnliches kündigen wollen und den Brief bereits am Wochenende auf den letzten Drücker los geschickt haben, sollten Sie schnell Kontakt mit dem Empfänger aufnehmen. Bei Post-Sendungen ist der Absender verantwortlich für die Sendung, bis diese dem Empfänger zugestellt wurde. Heißt auch: Kunden sind für die Fristverletzung verantwortlich, wenn die Post streikt. Ein Vertrag könnte sich dadurch automatisch verlängern, die Post könnte dafür dann nicht haftbar gemacht werden.
Die Verbraucherzentrale rät daher, in dringenden Fällen zusätzlich zum Brief eine Mail mit der Kündigungsankündigung an den Empfänger zu versenden. Auch eine Bitte um Fristaufschub per Mail oder Telefon kann hilfreich sein. Möglicherweise muss das Schreiben selbst auch gar nicht per Post eingehen, hier lohnt sich ein Blick in die AGB. Vieles kann inzwischen per Mail widerrufen oder gekündigt werden.
Falls der wichtige Brief noch nicht unterwegs ist, kann auch das Ausweichen auf einen privaten Briefzusteller eine Option sein.
Retouren-Pakete werden ebenfalls vom Streik betroffen sein. Hier besteht aber in den meisten Fällen keine Not, aktiv zu werden und um Fristverlängerung zu bitten. Bei Retouren von bestellten Waren gilt die Rückgabefrist als erfüllt, wenn Sie den Vertrag innerhalb der Frist widerrufen. Laut Verbraucherzentrale ist das bei den meisten Online-Bestellungen in dem Moment geschehen, wenn die Retourenunterlagen angefordert wurden.
Ob das Paket dann zwei Tage später zurück gesandt wird, ist für den fristgerechten Widerruf nicht erheblich. Sollten Sie es dennoch eilig haben mit der Rücksendung, empfiehlt sich auch hier die Prüfung, ob das Paket mit einem anderen privaten Anbieter versandt werden kann. Einige Online-Shops arbeiten mit mehreren Versandunternehmen zusammen.
Nein. Also, um das direkt klar zu stellen: Zahlen müssen Sie die Mahnung natürlich trotzdem umgehend. Sollte diese aber durch die verzögerte Post-Auslieferung erst nach der gesetzten Frist bei Ihnen eingegangen sein, haben Sie keine Schuld daran. Eine Mahngebühr sollte laut Verbraucherzentrale demnach auch nicht zu ihren Lasten erhoben werden. Auch hier gilt der Grundsatz, dass der Absender sich für den Postweg entschieden hat und deshalb die Verzögerung mit einkalkulieren müsste.
Ja, es gibt private Versandunternehmen. Im Paket-Versand sind vor allem die großen Alternativen gut bekannt. "Hermes", "UPS", "GLS", "FedEx" und "DPD" haben einige Paketabgabe-Stationen in Berlin und Brandenburg.
Auch bei Briefen können Sie auf private Versanddienste zurückgreifen. Hier ist es allerdings etwas komplizierter, den regionalen Anbieter zu finden. In der Region gibt es beispielsweise "Debex" (Potsdam), "Pin" (Berlin) oder "RPV" (Cottbus) und "Turbopost" (Neuruppin). Diese haben dann bestimmte Briefkästen.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (verdi) rief die Beschäftigten zu dem zweitägigen Warnstreik auf, weil die Forderungen der Gewerkschaft in den Tarifverhandlungen bislang nicht erfüllt wurden. Verdi fordert nach eigenen Angaben eine Gehaltserhöhung von 15 Prozent für die Tarifbeschäftigten bei der Deutschen Post und mindestens 200 Euro mehr pro Monat für Auszubildende. Begründet werden diese Forderungen mit der Inflation und den Gewinnen des Post-Konzerns. Schon Ende Januar hatten Postmitarbeiter deswegen gestreikt.
Die Post hält die Warnstreiks für "überzogen", wie ein Sprecher schriftlich mitteilte. Das Unternehmen habe bereits angekündigt, in der nächsten Verhandlungsrunde ein Angebot vorzulegen. Diese findet am Mittwoch und Donnerstag (8. und 9. Februar) statt.
Sendung: rbb24 Abendschau, 06.02.2023, 19:30 Uhr
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