Freispruch vom Vorwurf der Brandstiftung
Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat im Fall der rechtsextremen Anschlagsserie in Neukölln Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten eingelegt. Das teilte Justizsenatorin Lena Kreck (Die Linke) am Mittwoch im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses mit. Ob die Berufung letztlich durchgeführt wird, will die Staatsanwaltschaft entscheiden, wenn die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen, wie ein Behördensprecher auf Anfrage ergänzte.
Das Gericht hatte am Dienstag auch den zweiten Hauptangeklagten in der Neuköllner Anschlagsserie aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen. Der 36-Jährige wurde lediglich wegen Sachbeschädigung und Betrugs zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Sein mutmaßlicher Komplize war bereits im Dezember vom Hauptvorwurf der Brandstiftung freigesprochen worden.
Die Ermittlungsbehörden haben seit 2013 in Neukölln mehr als 70 rechtsextreme Straftaten gezählt. Die Generalstaatsanwaltschaft zog 2020 die Ermittlungen an sich. Mit den Versäumnissen bei der Aufklärung beschäftigt sich auch ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss.
Sendung: rbb24 Abendschau, 08.02.23, 19:30 Uhr
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