Preisbremsen und Energiepauschale
Auch im März treten wieder neue Regelungen in Kraft oder laufen aus. Besonders in Sachen finanzieller Entlastung für viele Menschen gibt es Neuerungen. Verschwinden werden die PCR-Testzentren.
Ab 1. März greifen die Preisbremsen für Strom und Gas. Rückwirkend sollen dann auch die Entlastungsbeiträge für Januar und Februar angerechnet werden.
Mit der Preisbremse werden die Energiepreise zugunsten der Verbraucher beschränkt: Für Gas liegt die Grenze nun bei zwölf Cent pro Kilowattstunde, für Strom bei 40 Cent pro Kilowattstunde und für Fernwärme bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Außerdem zahlt der Staat Haushalten und kleineren Unternehmen für 80 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs die Differenz zwischen Preisdeckel und Marktpreis.
Verbraucherinnen und Verbraucher, die Direktverträge mit ihrem Versorger geschlossen haben, werden die Entlastungen sofort sehen. Wer allerdings seine Nebenkosten über die Miete zahlt, muss mit seiner Vermieterin oder seinem Vermieter klären, wann die Ersparnis berechnet und die Abschlagszahlung entsprechend reduziert wird. Die Auswirkungen der Preisbremse werden Mieterinnen und Mieter also wohl erst verspätet sehen können.
Gelten soll die Preisbremse mindestens bis zum Ende des Jahres, wahrscheinlich wird sie nach Angaben der Bundesregierung aber bis April 2024 verlängert.
Auch für Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler gibt es finanzielle Entlastungen. Ab 15. März können sie die Energiepauschale in Höhe von 200 Euro beantragen. Sie sollen von ihrer Ausbildungsstätte einen Zugangscode erhalten, der Antrag kann online ausgefüllt werden, unter "einmalzahlung200.de" (externer Link). Allerdings ist ein sogenanntes "Bundes ID Konto" notwendig dafür. Noch ungeklärt ist, wann die einmalige Pauschale tatsächlich ausgezahlt wird.
Auch im März werden weitere Corona-Maßnahmen gelockert. Nachdem bereits im Februar die Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr beendet wurde, soll nun auch das Personal von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ab 1. März keine Maskenpflicht mehr haben. Für Besucherinnen und Besucher gilt die Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen dagegen weiterhin.
Auch die Zulassung kommerzieller PCR-Teststellen läuft aus. Wer danach einen Test braucht, muss zur Hausarztpraxis oder ins Krankenhaus gehen.
Alle Besitzerinnen und Besitzer von Mopeds, Mofas, Rollern oder E-Scootern sollten auch in diesem Jahr an den Wechsel ihres Kennzeichens denken. Ab 1. März gelten die schwarzen Kennzeichen, nur damit besteht ein aktueller Versicherungsschutz. Wer ohne fährt, muss bei einem Unfall nicht nur die kompletten Kosten übernehmen, sondern macht sich zusätzlich strafbar.
Die Bundesverdienstkreuze sollen für Frauen künftig genauso groß sein wie die für Männer. Auch auf das Schleifchen soll verzichtet werden, wie das Bundespräsidialamt dem rbb bestätigte. Für Herren hat es einen Durchmesser von 55 Millimetern und hängt an einem Band. Das Verdienstkreuz am Bande für Frauen ist dagegen eher ein Verdienstkreuz an einer Schleife, mit einem Durchmesser von 47 Millimetern.
Sendung: Super.Markt, 27.02.2023, 20:15 Uhr
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