Änderung des Abfallgesetzes
Die Berliner Stadtreinigung (BSR) wird ab April für die Beseitigung von illegalem und gefährlichem Müll im gesamten Berliner Stadtgebiet zuständig sein.
Eine entsprechende Änderung des Abfallgesetzes hat das Abgeordnetenhaus am Donnerstag beschlossen. In der Vergangenheit gab es verschiedene Zuständigkeiten je nach Fundort und Müllsorte. Vor allem für Bauschutt oder gefährliche Abfallstoffe war die BSR bisher nicht zuständig.
Für die Bezirke bedeutete die bisherige Regelung einen großen Aufwand: Wenn solche illegalen Abfälle gemeldet wurden, mussten sie die Entsorgung nach vorheriger Ausschreibung in jedem Einzelfall durch private Firmen beauftragen. Wenn der Müll aber im Wald abgeladen wurde, durften nur die Berliner Forsten die Entsorgung beauftragen – oft ein weiterer Zeitverlust.
Die Neuregelung lässt sich das Land rund 4,2 Millionen Euro pro Jahr kosten - auf diese Summe schätzt der Senat jedenfalls den Aufwand, der für die BSR durch ihre neue Zuständigkeit anfällt. Neben festen Routen muss die BSR auch zügig Einzelfahrten organisieren, wenn die Behörden Hinweise auf illegale Müllhaufen weitergeben.
Sendung: rbb24 Abendschau, 23.03.23, 19:30 Uhr
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