345 Euro werden automatisch ausgezahlt
Auszubildende und Studierende in Berlin können künftig Zuschüsse für ihre Heizkosten erhalten. Die Heizkostenzuschussverordnung sei dahingehend geändert worden, teilte der Senat am Mittwoch mit.
Anspruch auf den zweiten Heizkostenzuschuss von einmalig 345 Euro haben laut Senat unter bestimmten Voraussetzungen nun auch Personen, die im Zeitraum zwischen dem 1. September 2022 und dem 31. Dezember 2022 mindestens einen Monat Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) oder einen Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erhalten haben.
Es sei festgelegt worden, dass die für die Bewilligung von Leistungen nach dem AFBG und dem Bafög zuständigen Ämter auch jeweils für die Umsetzung des zweiten Heizkostenzuschusses zuständig seien, hieß es weiter. Eine Antragsstellung sei daher nicht erforderlich. Die Auszahlung erfolge weitestgehend automatisiert und werde nun nach der Regelung der Zuständigkeit sehr zeitnah erfolgen.
Darüber hinaus teilte der Senat mit, dass die Anträge von 100.000 Berliner Studierenden, Berufsfach- und Fachschülern auf Zahlung der Energiepreispauschale sind bereits bewilligt worden seien. Viele Antragsteller haben die Einmalzahlung von 200 Euro demnach auch schon erhalten.
Die Energiepreispauschale kann seit dem 15. März auf Grundlage des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes (EPPSG) beantragt werden. Die Frist für die Beantragung endet am 30. September 2023. Bundesweit wurden nach Angaben des Senats bereits mehr als 1,7 Millionen Anträge eingereicht.
Die Auszahlung erfolgt nach automatisierter Prüfung der Anträge zentral über die Bundeskasse.
Sendung: Fritz, 30.03.2023, 07:30 Uhr
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