Bei "Reichsbürger"-Razzia verhaftet
Die frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Malsack-Winkemann ist seit einer Razzia gegen die "Reichsbürger"-Szene in Untersuchungshaft. Nun darf sie vorerst nicht weiter als Richterin tätig sein, zudem werden ihr die Dienstbezüge halbiert.
Die bei einer Großrazzia gegen die "Reichsbürger"-Szene inhaftierte Berliner Juristin Birgit Malsack-Winkemann darf vorerst nicht weiter als Richterin tätig sein. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem dienstgerichtlichen Verfahren entschieden, wie eine Sprecherin am Donnerstag mitteilte.
Zudem werden der Richterin die monatlichen Dienstbezüge um 50 Prozent gekürzt. Das Gericht folgte damit einem entsprechenden Antrag der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung. Gegen den Beschluss sei innerhalb von zwei Wochen eine Beschwerde beim Dienstgerichtshof am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) möglich, hieß es.
Die Berliner Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) teilte mit, dass die "Entscheidung vollumfänglich meine Annahme bestätigt, dass es sich hier um eine brandgefährliche Person handelt, die im Richterdienst in Berlin nichts verloren hat". Die Integrität der Rechtsprechung müsse "vor Menschen mit ihrem Weltbild geschützt werden".
Malsack-Winkemann war im vergangenen Dezember bei der Großrazzia verhaftet worden und befindet sich in Untersuchungshaft. Von 2017 bis 2021 saß sie für die AfD im Bundestag, im März 2022 kehrte sie in den Richterdienst zurück. Der Gruppe aus dem "Reichsbürger"-Spektrum wird vorgeworfen, sie habe einen Staatsstreich geplant und den demokratischen Staat durch ein "System eigener Prägung" ersetzen wollen. Für das Gericht reichte das für eine vorläufige Entlassung aus: Wenn eine Richterin sich einem gewaltsamen Staatsstreich anschließe, breche sie ihren auf das Grundgesetz geleisteten Eid in besonders schwerer Weise.
Bei der Entscheidung, die Bezüge auf 50 Prozent zu kürzen, schöpfte das Gericht den gesetzlichen Rahmen voll aus. Justizsenatorin Kreck forderte am Donnerstag allerdings eine Gesetzesänderung, damit in Zukunft auch höhere Abzüge möglich sind.
Schon im Sommer 2022 hatte die Senatsverwaltung für Justiz versucht, Malsack-Winkemann aus dem Richterdienst zu entfernen und in den Ruhestand zu versetzen – "im Interesse der Rechtspflege". Als Beleg für problematische Einstellungen wurden Äußerungen von ihr aus Bundestagsreden und den sozialen Medien über Geflüchtete angebracht.
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte den Ruhestandversetzungs-Antrag der Justizverwaltung jedoch zurückgewiesen. Eine solche Versetzung sei nur möglich, um eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden. Die liege aber nicht vor, hieß es damals.
Sendung: rbb24 Inforadio, 16.03.2023, 12:43 Uhr
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