Bestellt haben es bereits Millionen Menschen. Ab dem 1. Mai ist das Deutschlandticket nun auch gültig. Wer Sorge vor vollen Zügen hat, kann sich in Berlin die Auslastung der Waggons nun anzeigen lassen. Ein Überblick über diese und weitere Änderungen im Mai.
Das Deutschlandticket kommt - fast überall
Lange wurde darum gerungen. Nun kommt das deutschlandweit gültige Ticket im Nahverkehr. Ab dem 1. Mai ist das Deutschlandticket gültig. Für 49 Euro im Monat können Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs genutzt werden - und zwar egal wo in Deutschland.
Das Deutschlandticket ist personengebunden, grundsätzlich auch als Jobticket erhältlich und monatlich kündbar.
Studierende in Berlin und Brandenburg müssen derweil noch etwas warten, um vom Deutschlandticket zu profitieren. Voraussichtlich ab Juni soll es eine Upgrade-Lösung geben, mit der sie nur die Differenz zwischen Semester- und 49-Euro-Ticket zahlen müssen.
Ab Mai kann mit dem bundesweit gültigen Deutschlandticket für monatlich 49 Euro der Nah- und Regionalverkehr genutzt werden. Was es dazu nun zu wissen gibt.
Einmal durch das Land - im Schlaf von Berlin nach Brüssel
Seit Anfang April rollt zwischen Berlin und Kopenhagen ein neuer Nachtzug. Ab dem 25. Mai können Fahrgäste auch schlafend in Richtung Westen fahren. Der "European Sleeper" nimmt dann seinen Betrieb auf. Sonntags, dienstags und donnerstags werde die zehneinhalbstündige Fahrt angeboten werden, teilte das private Unternehmen mit. Die Fahrt führt von Berlin über Amsterdam und Antwerpen nach Brüssel und wieder zurück. Von Brüssel aus haben Fahrgäste dann direkten Anschluss an den Eurostar nach London.
Fahrgäste, die aufs Liegen beim Schlafen verzichten wollen oder können, finden die günstigsten Tickets von Berlin nach Brüssel für zwei Personenim Sitzabteil ab 98 Euro.
Echt voll? Bei der S-Bahn ab Mai in Echtzeit ablesbar
Vorne voll, hinten voll, in der Mitte leer. Nicht immer klappt das mit der Verteilung der Fahrgäste in den Bahnen problemlos. Die Deutsche Bahn führt ab Mai nun für erste S-Bahn-Strecken im Regionalverkehr Echtzeit-Auslastungsanzeigen ein im Fahrzeug und der App ein. Auf den Anzeigen sollen die Waggons dann rot, gelb oder grün angezeigt werden, je nach Auslastung. Die Bahn erhofft sich dadurch, dass Reisende gezielter in die Wagen einsteigen und die Züge somit pünktlicher abfahren können.
Den Start macht im Mai die Stadtbahn-Strecke zwischen den Bahnhöfen Jannowitzbrücke und Zoologischer Garten. Danach soll das System nach und nach ausgebaut werden.
Mehr Transparenz bei Online-Plattformen und Suchmaschinen
Der "Digital Markets Act" (DMA), ein EU-Gesetz zur Regulierung und Wettbewerbsförderung digitaler Dienste und Märkte ist ab dem 2. Mai 2023 gültig. Digitale Plattformen und ihr Wettbewerb untereinander sollen dadurch fairer und offener werden, so das Ziel der Europäische Kommission. Dazu gehört etwa, dass personalisierte Werbung eingeschränkt wird oder Nutzer bestimmte Voreinstellungen nicht hinnehmen müssen.
Der DMA soll die Marktmacht großer Plattformen und Suchmaschinen wie Google und Amazon begrenzen. Im Ranking dürfen sie dann eigene Angebote nicht mehr bevorzugen. Halten sie sich nicht an die strengen Gesetzesvorgaben, drohen Sanktionen.
Vor drei Jahren fiel das Osterfest flach. Kontaktbeschränkungen, Ladenschließungen - der erste Lockdown legte das Land lahm. Nun laufen die letzten Corona-Maßnahmen aus. Können wir die Pandemie abhaken? Von Oliver Noffke
Corona-Warn-App schweigt - bevor sie endgültig in den Schlafmodus geht
Über 50 Millionen Mal hat die Corona-Warn-App seit Beginn der Pandemie vor Kontakt mit infizierten Personen gewarnt. Zum 30. April stellt die App diese zentrale Funktion ein. Ende Mai wird sie dann in den so genannten Schlafmodus versetzt.
Updates wird es dann keinemehr geben. Allerdings soll es weiterhin möglich sein, noch Impfzertifikate über die App auf das Smartphone zu laden.
Finanzielle Hilfen bei gestiegenen Heizkosten
Brandenburger Haushalte können ab Mai staatliche Hilfen für gestiegene Heizkosten beantragen. Die Härtefallregelung soll Menschen helfen, die etwa mit Öl, Kohle, Koks oder Holz heizen. Die staatliche Hilfe greift dann, wenn Haushalte im Jahr 2022 mehr als doppelt so viel fürs Heizen zahlen mussten wie noch 2021. Von den über das Doppelte hinaus gehenden Kosten übernimmt der Staat 80 Prozent, bis zu einer Höhe von insgesamt 1.600 Euro.
In Berlin können entsprechende Anträge bereits seit dem 31. Januar gestellt werden.