Berliner Arzt wegen Unterstützung von Selbsttötung angeklagt
Ein Berliner Arzt ist wegen der Unterstützung der Selbsttötung einer 37-jährigen Frau angeklagt worden.
Der Mediziner, der sich in einem Sterbehilfeverein engagiert, soll der an schweren Depressionen leidenden Frau im Juli 2021 in einem Hotelzimmer eine Infusion mit einem Medikament in tödlich wirkender Konzentration gelegt haben, wie die Justizbehörde am Donnerstag erklärte. Die Frau habe die Infusion dann selbst ausgelöst und sei wenige Minuten später gestorben.
Sie hätten das "Barret-Syndrom" und bräuchten eine Operation, soll ein Schöneberger Arzt mehr als 1.000 Privatpatienten nahegelegt haben. Bei dem Eingriff wurden die Betroffenen dann aber nur betäubt - und abgerechnet wurde die komplette OP.
Vorwurf: Totschlag in mittelbarer Täterschaft
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war die Frau zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage, aus freiem Willen zu entscheiden. Die Frau soll bereits seit 2005 an einer schweren Depression gelitten haben. In einer akuten Krankheitsphase im Jahr 2021 soll es dem Opfer laut Anklage nicht mehr möglich gewesen sein, einen freien Willen zu bilden. In dieser Phase habe die Frau ihren Sterbewunsch geäußert. Dieser Wunsch ist der Anklage zufolge jedoch Teil des Krankheitsbilds einer Depression, was dem Arzt bewusst gewesen sein soll. Dennoch soll der zur Tatzeit 72-Jährige die Frau in ihrer Ansicht bestärkt haben, dass es keine weiteren Therapiemöglichkeiten und damit keine Hoffnung auf eine langfristige Besserung gebe.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Arzt Totschlag in mittelbarer Täterschaft in zwei Fällen, einmal wegen Versuchs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor. Ein erster Selbsttötungsversuch war demnach misslungen, weil die Frau sich erbrach und tödlich wirkende Tabletten dadurch ihre Wirkung verfehlten. Beim zweiten Mal, etwa einen Monat später, soll der Arzt ihr dann die tödliche Infusion gelegt haben.