260 Ermittlungsverfahren nach Klima-Blockaden am Montag
Am Montag war die Berliner Polizei den ganzen Tag im Einsatz - unterstützt von Kollegen der Bundespolizei: Bei mehr als 30 Blockaden hatten sich insgesamt 118 Menschen auf die Fahrbahnen geklebt. Unklarheiten gab es bei Angaben zur Anzahl von Ingewahrsamnahmen.
Wegen vieler im Vorfeld nicht angemeldeter Versammlungen von Klimaaktivisten im gesamten Stadtgebiet ist die Polizei Berlin nach eigenen Angaben am Montag mit rund 660 Polizisten im Einsatz gewesen. Unterstützt wurde sie dabei auch von Kräften der Bundespolizei, hieß es am Dienstag in einer Pressemitteilung.
Die Klima-Demonstranten der "Letzten Generation" haben den Verkehr in Berlin gestört: Am Montag kam es zu Aktionen in der ganzen Stadt, es bildeten sich Staus. Wie die Feuerwehr sagte, wurden mehrere ihrer Einsätze dadurch behindert.
Feuerwehr: Mehrere Rettungseinsätze behindert
Ab etwa 7:20 Uhr hätten die ersten sechs von insgesamt 255 Klimaaktivisten eine Fahrbahn – in diesem Fall den Kreuzungsbereich Sonnenallee/Herrmannplatz - blockiert. Weitere 32 Blockaden – unter anderem um den Ernst-Reuter-Platz, die Frankfurter, Schönhauser und Landsberger Allee sowie auf der Stadtautobahn – folgten den Informationen nach.
Während sich bei den Blockaden 118 Personen auf die Fahrbahnen geklebt hätten, hätten die Blockierenden an der Rudolf-Wissel-Brücke und an der Anschlussstelle Hohenzollerndamm zudem jeweils zwei mitgebrachte Fahrzeuge zur Unterstützung der Blockaden genutzt. Diese seien "schnellstmöglich durch die Polizei umgesetzt" worden.
Laut Angaben der Feuerwehr von Montagnachmittag seien 15 Rettungseinsätze behindert worden, bei sieben davon seien Fahrzeuge auf dem Weg zu einem Notfallort gewesen.
Unklare Angaben bei Gewahrsamnahmen
In Bezug auf die Anzahl an Personen, bei denen eine Gewahrsamnahme geprüft wurde bzw. geprüft werden sollte, gab es unterschiedliche Angaben von der Polizei und dem Amtsgericht Tiergarten. Um zu verhindern, dass die Aktivisten sich sofort wieder an Blockaden beteiligen, ist ein sogenannter Präventivgewahrsam möglich. Diese Maßnahme muss von einem Richter angeordnet werden. Der Gewahrsam darf in Berlin höchstens bis zum Ablauf des folgenden Tages gelten.
Die Polizei hatte zunächst von 49 Personen gesprochen. Das Amtsgericht hatte daraufhin in einer Pressemitteilung von nur einer Person gesprochen, die allerdings wieder entlassen worden sei.
In einer weiteren Pressemitteilung sprach die Polizei daraufhin sogar von 71 Personen, bei denen eine Ingewahrsamnahme geprüft werden sollte. Eine Person sei auf richterliche Anordnung, eine weitere Person nach telefonischer Rücksprache mit dem Richter entlassen worden. Die übrigen Personen seien in Absprache mit dem Richter im Laufe des Abends ebenfalls entlassen werden, da die "zeitlichen Vorgaben" eine Vorführung nicht mehr ermöglichten hätten. Das Amtsgericht teilte daraufhin mit, prüfen zu wollen, was zu der "unterschiedlichen Darstellung" geführt habe.
Angemessene Maßnahme oder unnötige Gewalt? Nach der Veröffentlichung eines Videos, auf dem ein Berliner Polizist gegen einen Aktivisten der "Letzten Generation" vorgeht, ermittelt die Polizei wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt.
Auch Motortrennschleifer und Meißel im Einsatz
Auch wenn die Einsatzkräfte am Montag in den meisten Fällen nur wenige Minuten nach Bekanntwerden einer Blockade am jeweiligen Einsatzort eingetroffen seien, sei vor allem für das Lösen der Verklebungen oftmals ein erheblicher Zeitaufwand nötig gewesen. Weil das Ablösen mit Öl nicht möglich war, seien bei einer Protestaktion am Ernst-Reuter-Platz Motortrennschleifer und Meißel zum Einsatz gekommen, hieß es weiter.
Insgesamt sind nach Polizeiangaben allein an diesem Tag 260 Strafermittlungsverfahren, unter anderem wegen Nötigung im Straßenverkehr und Widerstand sowie 151 Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten (Verstöße gegen des Versammlungsfreiheitsgesetz), eingeleitet worden.