Revision war noch offen
Der ehemalige KZ-Wachmann, der wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 3.500 Häftlingen des Konzentrationslagers Sachsenhausen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war, ist gestorben. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch von offizieller Stelle auf Anfrage. Der 102-jährige Josef S. hatte gegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin von Juni vergangenen Jahres Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Darüber war noch nicht entschieden worden, daher war das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte S. hatte im Prozess hartnäckig bestritten, überhaupt in dem KZ tätig gewesen zu sein. Stattdessen will er als Landarbeiter gearbeitet haben. Diese Aussage stufte das Gericht aufgrund zahlreicher Dokumente mit den persönlichen Daten des Angeklagten, die auf eine Tätigkeit als Wachmann der SS in dem KZ hinwiesen, als nicht glaubwürdig ein.
Der Verteidiger Stefan Waterkamp hatte direkt nach dem Urteil Revision angekündigt. Der Bundesgerichtshof habe in seiner bisherigen Rechtsprechung die bloße Tätigkeit in einer KZ-Wachmannschaft als nicht ausreichend für eine Verurteilung wegen Beihilfe zu den NS-Verbrechen gesehen, erklärte er zur Begründung. Konkrete Taten bei Morden an Häftlingen waren dem Angeklagten in dem Prozess nicht nachgewiesen worden.
Sendung: Antenne Brandenburg, 26.04.2023, 16:00 Uhr
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