Rundfunk Berlin-Brandenburg
Die ehemalige Leiterin der Intendanz des Rundfunk Berlin-Brandenburg ist mit einer Klage gegen ihre Kündigung vor Gericht gescheitert.
Die außerordentliche Kündigung sei wirksam, teilte das Arbeitsgericht Berlin heute mit. Dem rbb sei die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten.
Der Sender hatte die ehemalige Leiterin der Intendanz im letzten Jahr kurz nach dem Rücktritt der früheren Intendantin Patricia Schlesinger zunächst freigestellt und dann fristlos gekündigt. Die Klägerin habe missachtet, dass schriftliche Beraterverträge Voraussetzung für eine Rechnungsfreigabe und Erweiterung von Beratungsverträgen sind, so das Gericht.
"Wir halten die heutige Entscheidung für den rbb, die Mitarbeitenden und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für wichtig. Es ist für uns ein weiterer Schritt bei unserer kontinuierlichen Aufarbeitung von Fehlverhalten unter der ehemaligen Geschäftsleitung.", erklärte der rbb. Und weiter: "Wir sehen uns in unserer Einschätzung bestätigt, dass hier nicht nur moralische, sondern auch rechtliche Grenzen überschritten wurden."
Sendung: rbb24 Abendschau, 28.04.2023, 19:30 Uhr
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