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Audio: rbb24 Inforadio | 02.05.2023 | Michael Ernst | Quelle: dpa/Jens Kalaene

Erfolg für "Letzte Generation"

Gericht weist präventives Klebeverbot für Klima-Aktivistin zurück

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat ein präventives Klebeverbot der Polizei für eine Aktivistin der Klimabewegung "Letzte Generation" zurückgewiesen. Es sei nicht eindeutig erkennbar gewesen, welche Straßen konkret von dem Verbot betroffen seien, erklärte das Gericht am Dienstag. Damit bestätigte das OVG eine vorausgegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts der Hauptstadt.

Nach Verkehrsblockaden von Klima-Aktivisten

"Letzte Generation" lobt Treffen mit Verkehrsminister als "äußerst ergiebig"

Seit knapp zwei Wochen protestieren die Klima-Aktivisten der "Letzten Generation" verstärkt in Berlin. Am Dienstag hat sich die Gruppe mit Verkehrsminister Wissing getroffen. Einige Aktivisten blockierten am Vormittag Straßen in der Hauptstadt.

Entscheidung nicht mehr anfechtbar

Anfang Dezember 2022 hatte die Berliner Polizei der Klima-Aktivistin untersagt, sich bis zum 1. Juni 2023 auf "Fahrbahnen und Sonderwegen zwischen den Bordsteinen der Straßen des übergeordneten Straßennetzes" festzukleben, anzuketten oder einzubetonieren. Beim Verbot stützte sich die Behörde unter anderem auf das Allgemeine Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (ASOG). Für den Fall der Zuwiderhandlung drohte die Behörde mit einem Zwangsgeld von 2.000 Euro.

Die Aktivistin ging mit einem Eilantrag gegen das Verbot vor. Daraufhin kippte das Berliner Verwaltungsgericht im April das Verbot. Die Polizei legte dagegen Beschwerde ein. Die nun ergangene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist nicht mehr anfechtbar.

Sendung: rbb24 Inforadio, 02.05.2023, 19:30 Uhr

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