50.000 Euro
Im Rechtsstreit um die Kündigung eines Berliner Lehrers wegen seiner Kritik an der Impfpolitik mit einem Nazi-Vergleich hat die Senatsverwaltung für Bildung nachgegeben. In der zweiten Instanz des Arbeitsgerichts einigten sich der Berufsschullehrer und die Senatsverwaltung am Montag nach längeren Diskussionen und Feilschem auf einen Vergleich, allerdings mit Widerrufsrecht.
Der 62-jährige Lehrer akzeptiert seine Kündigung "aus betrieblichen Gründen" und erhält 50.000 Euro Abfindung. Die Senatsverwaltung erklärt, "dass aus heutiger Sicht die Vorwürfe nicht weiter aufrecht erhalten werden". Weil es inzwischen eine neue Bildungssenatorin in Berlin gibt, hat die Senatsverwaltung für Bildung vier Wochen Zeit für einen möglichen Widerruf des Vergleichs. Der Vergleich wird gültig, wenn bis zum 12. Juni kein Widerruf des Senats erfolgt.
Der angestellte Lehrer hatte während der Corona-Pandemie ein Video veröffentlicht, in dem das Tor eines Konzentrationslagers mit der Inschrift "Impfung macht frei" abgebildet war. Es folgte eine Ankündigung von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU): "Impfen ist der Weg zur Freiheit". In einem anderen Video behauptete der Lehrer, die Corona-Impfpflicht habe schlimmere Folgen als die Regime von Hitler, Stalin und Mao.
Das Land Berlin kündigte dem Lehrer, weil er die Impfpolitik mit dem Nazi-Regime gleichsetze, den Nationalsozialismus verharmlose und die Opfer missachte. In der ersten Instanz bestätigte das Arbeitsgericht im September 2022 die Kündigung. Mit dem Video überschreite der Lehrer das Maß der zulässigen Kritik an der Impfpolitik der Bundesregierung und verharmlose den Holocaust, hieß es zur Begründung.
Dagegen klagte der Lehrer. Die Anwältin des Senats betonte in der Verhandlung erneut, der Lehrer habe die staatliche Corona-Politik gleichgesetzt mit Nazis und Konzentrationslagern. Das sei nicht vereinbar mit seinen Dienstpflichten zur Aufklärung der Schüler über Staat und Demokratie. Auch eine Gleichsetzung von Impfungen mit den größten Verbrechen des 20. Jahrhunderts sei schlicht nicht tragbar in dem Lehrberuf.
Der 62-Jährige und sein Anwalt argumentierten, der Senat habe ein "Berufsverbot" wegen abweichender politischer Meinung verhängen wollen. Der Ruf des Lehrers in der Öffentlichkeit sei "brutal beschädigt" worden. Er habe nur die Äußerung Söders kritisieren und mit der Nazi-Polemik vergleichen wollen. Das sei durch das Recht auf freie Meinungsäußerung und Kunstfreiheit gedeckt.
Sendung: rbb24 Inforadio, 15.05.2023, 14:25 Uhr
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