Beschluss nicht mehr anfechtbar
Die Palästinenser-Demonstration am Samstag bleibt verboten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Der Beschluss ist unumstößlich. Gleichzeitig will die Polizei mehr Präsenz zeigen, um zu beobachten, ob das Verbot auch eingehalten wird.
Das polizeiliche Verbot einer für diesen Samstag geplanten palästinensischen Demonstration in Berlin bleibt bestehen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Untersagung. Wie das Gericht am Samstag weiter mitteilte, ist der Beschluss nicht mehr anfechtbar.
Zuvor hatte auch das Verwaltungsgericht Berlin das Verbot bestätigt. Das Verwaltungsgericht habe seine Entscheidung am Freitag aus "zutreffenden Gründen" gefällt, teilte das Oberverwaltungsgericht mit.
Die Polizei hatte die Veranstaltung verboten mit Verweis auf die Gefahr, dass es dabei zu "antisemitischen und volksverhetzenden Ausrufen, Gewaltverherrlichungen, dem Vermitteln von Gewaltbereitschaft und dadurch zu Einschüchterungen sowie Gewalttätigkeiten" kommen könnte. Zur Begründung wurde auf Erfahrungen der vergangenen Jahre und der jüngeren Vergangenheit sowie weitergehende Erkenntnisse und Prognosen verwiesen. Diese Auffassung teilte das Gericht.
Zu der "Demonstration für das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit zum 75. Jahrestag der Nakba" waren auf dem Hermannplatz in Neukölln bis zu 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer angemeldet. Das Verbot gilt auch für sogenannte Ersatzveranstaltungen bis einschließlich Sonntag.
Die Polizei hatte ebenfalls am Samstag angekündigt, verstärkt in Neukölln, Kreuzberg und Mitte präsent sein, um zu beobachten, ob das Verbot palästinensischer Demonstrationen eingehalten wird.
Der palästinensische Gedenktag Nakba am 15. Mai erinnert an Flucht und Vertreibung Hunderttausender Palästinenser im ersten Nahostkrieg 1948 nach der Staatsgründung Israels.
Kritik an dem Verbot kommt unter anderem von jüdischen Berlinerinnen und Berlinern. In einem offenen Brief fordern etwa 100 von ihnen Solidarität mit Palästinensern und einen "gerechten Frieden in Nahost". Forderungen nach Gleichberechtigung seien nicht antisemitisch, heißt es in dem Schreiben. Sie haben ebenfalls zu einer Demonstration am Samstag aufgerufen. Diese hat die Versammlungsbehörde bislang nicht verboten.
Sendung: rbb24 Inforradio, 20.05.2023, 8.20 Uhr
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