Inflation und hohe Energiepreise
Gemeinnützige Tierschutzorganisationen, die in Brandenburg Tierheime betreiben, erhalten in diesem Jahr eine Soforthilfe von insgesamt 500.000 Euro. Dies geht aus einer Mitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz hervor.
Demnach ist am Donnerstag die "Tierschutz-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie" in Kraft getreten. Bezuschusst würden nur Mehrbelastungen für Sachkosten wie Strom-, Heiz- und Wasserkosten, Miete sowie Futter- und Tierarztkosten.
Antragsberechtigt sind Tierschutzorganisationen mit Sitz im Land Brandenburg, die als gemeinnützig anerkannt sind und sich nicht in staatlicher oder kommunaler Trägerschaft befinden. Sie erhalten einen Aufschlag in Höhe von acht Prozent auf die für das Jahr 2022 nachgewiesenen Sachkosten - höchstens aber 10.000 Euro pro Antragsstellenden.
Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) sei für die Antragsprüfung, Bewilligung und Auszahlung zuständig, heißt es. Der Antrag ist auf der LAVG-Internetseite [lavg.brandenburg.de] abrufbar.
Viele Tierheime seien mit Tieren überfüllt, die während der Corona-Pandemie angeschafft wurden und nun abgegeben werden. Gleichzeitig hätten die deutlich gestiegenen Betriebskosten die Situation der Tierheime verschärft, sagte Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher (Grüne). Mit den Mitteln aus dem Brandenburg-Paket würden Tierschutzvereine zum Ausgleich der krisenbedingten Härten unbürokratisch schnelle Hilfen, hieß es weiter.
Das "Brandenburg-Paket" ist ein Entlastungspaket auf Landesebene. Es beinhaltet eine Summe von Entlastungsmaßnahmen zur Abmilderung der Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der Energiekrise im Land Brandenburg.
Sendung: rbb24 Abendschau, 18.05.2023, 19.30 Uhr
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