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Video: rbb|24 | 07.05.2023 | Material: rbb24 Abendschau | Quelle: dpa/Paul Zinken

Nach Klage des Ordnungsamts

Bunte Hostel-Fassade muss grau oder beige werden

Ein Hostel-Besitzer in Berlin-Charlottenburg muss seine bunte Fassade grau oder beige überstreichen, entschied das Oberverwaltungsgericht. Die Rechte an dem Werk hat ein amerikanischer Unternehmer - und der will dagegen klagen.

Die bunte Fassade des "Happy Go Lucky"-Hostels am Stuttgarter Platz in Berlin-Charlottenburg muss überstrichen werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg nach einem jahrelangen Rechtsstreit entschieden und damit der Klage des Ordnungsamtes Charlottenburg-Wilmersdorf stattgegeben.

Zur Begründung hieß es, die farbenfrohe Fassade, die auch von der Stadtbahn-Trasse der S-Bahn aus zu sehen ist, passe nicht in die Umgebung. Der Eigentümer muss bis Montag erklären, ob er das Haus, wie vom OVG verlangt, jetzt beige oder grau anmalt.

Der zuständige Bezirksstadtrat Christoph Brzezinski (CDU) sagte dem rbb, der Ermessenspielraum sei sehr gering. Die Fassaden-Gestaltung verstoße gegen den Denkmalschutz und das baurechtliche Verunstaltungsverbot. Deshalb habe der Rechtsstaat keine andere Möglichkeit, als das Urteil durchzusetzen.

Bild-Besitzer will vor US-Gerichten klagen

Der Besitzer des Hauses verweist allerdings darauf, dass das Bild, das 2016 vom Künstler Dom Browne gestaltet wurde, inzwischen einem amerikanischen Marketingunternehmer gehört, der gegen eine Entfernung klagen will - auch vor US-Gerichten.

2016 verzierte der irische Künstler Dom Brown die Fassade des Hotels am Stuttgarter Platz mit Smileys, Herzen und einem stilisierten Schriftzug mit dem Namen des Hostels.

Sendung: Fritz, 07.05.2023, 10:30 Uhr

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