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Video: rbb|24 | 09.05.2023 | Nachrichten | Quelle: dpa/C. Koall

Oberverwaltungsgericht Berlin

Russische Fahnen bei Gedenkfeiern bleiben nun doch verboten

Das Gezerre um ein Verbot russischer Fahnen und Abzeichen bei Gedenkveranstaltungen in Berlin hat ein Ende: Das Oberverwaltungsgericht kippte die Entscheidung der Vorinstanz und gab der Berliner Polizei recht.

Bei Gedenkveranstaltungen zum Ende des Zweiten Weltkriegs am Montag und Dienstag in Berlin dürfen nun doch keine russischen Fahnen gezeigt werden. Das hat das Berliner Oberverwaltungsgericht am Montag entschieden. Ebenso untersagt ist das Zeigen und Tragen der Flagge der UdSSR sowie der St.-Georgs-Bänder und St.-Georgs-Fahnen, legte das Gericht fest. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Das Oberverwaltungsgericht kippte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts, das am Freitag einem Eilantrag gegen das Verbot russischer Fahnen stattgegeben hatte. Dagegen hatte wiederum die Berliner Polizei Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt - mit Erfolg.

8. Mai 1945

Berlin und Brandenburg gedenken des Kriegsendes vor 78 Jahren

Am 8. und 9. Mai jährt sich die Befreiung vom Nationalsozialismus zum 78. Mal. In Berlin und Brandenburg gibt es am Montag verschiedene Gedenkveranstaltungen zum Kriegsende - sie sind stark geprägt vom aktuellen Krieg in der Ukraine.

Ukrainische Fahnen bleiben zulässig

Zur Begründung teilte das Oberverwaltungsgericht mit, die Prognose der Polizei, dass die Symbole angesichts des fortdauernden Angriffskrieges gegen die Ukraine geeignet seien, Gewaltbereitschaft zu vermitteln, treffe zu. "Denn sie könnten im aktuellen Kontext jedenfalls als Sympathiebekundung für die Kriegsführung verstanden werden", heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts.

Hinzu kämen aktuelle Entwicklungen wie die verstärkten russischen Luftangriffe auf die Ukraine und ihre Zivilbevölkerung. Diese trügen zu einer weiteren Verschärfung der Konfliktlage bei.

Ukrainische Fahnen dürfen dagegen gezeigt werden. Eine ukrainische Organisation hatte sich erfolgreich beim Verwaltungsgericht gegen das entsprechende Verbot der Berliner Polizei gewehrt. Gegen diese Entscheidung legte die Polizei keine Beschwerde ein.

Am 8. und 9. Mai

Weltkriegs-Gedenktage: Gericht kippt Verbot ukrainischer Flaggen

Das Gedenken an das Ende des 2. Weltkriegs steht kurz bevor - und wird weiter überschattet vom Krieg Russlands gegen die Ukraine. Das Berliner Verwaltungsgericht genehmigte nun ukrainische Flaggen - russische bleiben dagegen verboten.

Gedenken bislang friedlich

Derweil blieben die Gedenkveranstaltungen in Berlin bis zum Montagnachmittag friedlich. Die Polizei sprach von einem störungsfreien Gedenken. Die meisten Besucher seien am Ehrenmal im Treptower Park im unteren dreistelligen Bereich gezählt worden, sagte eine Polizeisprecherin. Mit mehr als 1.500 Einsatzkräften hatte die Berliner Polizei die verschiedenen Veranstaltungen abgesichert.

Für Dienstag rechnet die Behörde mit deutlich mehr Besuchern, weil in den sowjetischen Nachfolgestaaten der 9. Mai als Tag des Sieges begangen wird.

Sendung: rbb24 Inforadio, 08.05.2023, 17:21 Uhr

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