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Audio: rbb 88.8 | 11.05.2023 | Peter Klinke | Quelle: rbb

Video sorgte für Empörung

Gericht weist Klage von Klima-Demonstrant wegen Schmerzgriff ab

Das Video löste Empörung aus - ein Klima-Aktivist wird von der Polizei per Schmerzgriff von der Straße transportiert. Der Aktivist wollte sich dagegen vor Gericht wehren und scheiterte im Eilverfahren. Für die Letzte Generation ist das Thema damit aber noch nicht beendet.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Beschwerdeantrag eines Klima-Aktivisten der Letzten Generation abgelehnt und der Polizei nicht grundsätzlich die Anwendung des sogenannten Schmerzgriffes untersagt. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Wie auf einem im Internet veröffentlichten Video zu sehen ist, haben zwei Polizisten solche Griffe an Kinn und Arm am 20. April bei dem Aktivisten angewendet, während sie ihn von der Straße trugen.

Maßnahmen gegen Klima-Aktivisten

Wann Polizisten Gewalt anwenden dürfen - und wann nicht

Der gewaltsame Umgang eines Polizisten mit einem Aktivisten der "Letzten Generation" in Berlin hat im Netz Debatten ausgelöst. Ob die Maßnahme angemessen war, will die Polizei nun prüfen. Das Gesetz ist da nicht eindeutig.

Ob das rechtmäßig war, konnte das Gericht nach eigener Aussage nicht im aktuellen Eilverfahren entscheiden. Auch könne es keine "vorbeugende Unterlassung" verhängen - also der Polizei solche Schmerzgriffe untersagen - weil keine konkrete Gefahr bestehe, dass die Polizei sie nochmal anwende. Beides könne nur in einem Hauptverfahren entschieden werden.

Polizei wendet Schmerzgriffe laut Gericht nicht regelmäßig an

Laut Gericht werden Aktivisten bei den Straßen-Blockaden regelmäßig weggetragen. Vereinzelt sei dabei die "Handbeugetransporttechnik" angedroht oder angewendet worden. Diese sei geeignet, beim Betroffenen Schmerzen auszulösen. Anhand des Bildmaterials, das der Klima-Demonstrant vorgelegt habe, ergebe sich nicht, dass die Anwendung "schmerzhafter Vollstreckungspraktiken regelhaft" erfolge. Eine generelle Überprüfung dieser Praxis ist nach Gerichtsangaben nur im Hauptsacheverfahren möglich.

Aktivisten wollen endgültige Klärung vor Gericht

Der Aktivist kann sich nun ans Oberverwaltungsgericht wenden und dort versuchen, eine andere Entscheidung im Eilverfahren zu erwirken. Darauf werde verzichtet, teilte Letzte-Generation-Sprecherin Carla Rochel mit. Stattdessen wollen die Aktivisten mit einer Klage ein Hauptverfahren eröffnen. "Damit wollen wir endlich inhaltlich klären, ob eine solche Anwendung von Schmerzgriffen verhältnismäßig ist oder ob es nicht einfach Folter ist, einen Menschen durch das Zufügen von Schmerzen zu einer Handlung zu bewegen", sagte Rochel.

Wegen der Aktion gegen Aktivisten vom 20. April ermittelt außerdem die Polizei wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt. Dazu sei eine Anzeige eingegangen. "Die Ermittlungen dazu dauern an", sagte ein Polizeisprecher am Donnerstag.

Die Gruppe Letzte Generation macht seit vergangenem Jahr regelmäßig mit Sitzblockaden auf die Folgen des Klimawandels aufmerksam. Im April hatten die Klimaaktivisten ihren Protest auf Berlins Straßen intensiviert.

Sendung: rbb24 Inforadio, 11.05.2023, 14:00 Uhr

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