Familie muss Grundstück und Haus in Rangsdorf räumen
Wegen eines Fehlers bei einer Zwangsversteigerung verliert eine Rangsdorfer Familie ihr Grundstück und das daraufstehende Haus. Das ist jetzt letztinstanzlich entschieden. Nach dem Urteil sicherte das Land Hilfe zu.
Eine Familie aus Rangsdorf südlich von Berlin muss wegen einer fehlerhaften Zwangsversteigerung ihr selbst errichtetes Eigenheim verlassen und das Grundstück an den Eigentümer übergeben. Zudem muss die Familie das Haus binnen eines Jahres abreißen lassen. Dies entschied der 5. Senat des Brandenburger Oberlandesgerichts in seinem am Donnerstag verkündeten Urteil. Zudem muss die Familie für die Nutzung des Grundstücks eine Entschädigung an den Eigentümer zahlen. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
Vor 13 Jahren ersteigert eine Familie ein Stück Land und bebaut es. Als alles fertig ist, meldet sich der Eigentümer - und der Albtraum beginnt. Tatsächlich hätte das Land nie zwangsversteigert werden dürfen. Nun wird das Urteil erwartet. Von Lisa Steger
2010 regulärer Erwerb
Die Familie hatte das etwa 1.000 Quadratmeter große Grundstück 2010 bei einer Zwangsversteigerung im Amtsgericht Luckenwalde regulär erworben. Das Bauland wurde versteigert, weil der Erbe des Grundstücks Schulden bei der Stadt Freiburg hatte und angeblich nicht erreichbar war. Nachdem die Familie hohe Kredite aufgenommen und dort ihr Haus gebaut hatte, meldete sich der Erbe und forderte das Grundstück vor Gericht zurück.
Zwangsversteigerung nicht rechtens
Das Landgericht Potsdam entschied darauf im Jahr 2014, dass das Amtsgericht versäumt habe, nach dem Erben in ausreichendem Maße zu suchen. Daher sei die Zwangsversteigerung nicht rechtens und der Erbe weiterhin Eigentümer des Grundstücks. Dies wurde vom OLG bestätigt und nun auch die Herausgabe des Grundstücks samt Entschädigung angeordnet.
Justizministerin dringt auf Lösung
Die Brandenburger Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) hatte bereits im Rechtsausschuss des Landtags angekündigt, dass das Land die Familie wegen des Fehlers des Amtsgerichts entschädigen werde. Am Donnerstag erklärte sie, das Land stehe in der Verantwortung, die durch den Vorgang entstandenen materiellen Schäden zu ersetzen. Durch das Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg sei die Grundlage für einen Schadensausgleich geschaffen.
"Wir nehmen die Entscheidung zum Anlass, die möglichen finanziellen Ausgleichsansprüche, aber auch weitere Handlungsoptionen mit hoher Priorität zu prüfen. Ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam mit der Familie eine sachgerechte Lösung finden werden, durch die weiteres Leid vermieden wird", so Hoffmann.
Die Kommentarfunktion wurde am 29.06.2023 um 14:41 Uhr geschlossen. Die Kommentare dienen zum Austausch der Nutzerinnen und Nutzer und der Redaktion über die berichteten Themen. Wir schließen die Kommentarfunktion unter anderem, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt.