An Kuppel verfangen
Ein 20 Jahre alter Drohnen-Pilot hat sein Fluggerät am Berliner Fernsehturm steigen lassen - und so einen größeren Feuerwehreinsatz ausgelöst. Nun ermittelt das Landeskriminalamt gegen ihn.
Ein 20 Jahre alter Drohnenpilot hat am Mittwochabend einen größeren Polizei- und Feuerwehreinsatz auf dem Berliner Alexanderplatz ausgelöst. Gegen 18 Uhr ließ der junge Mann in der Panoramastraße - direkt am Fernsehsturm - nach Polizeiangaben seine Drohne in die Luft steigen.
Dann habe er aber das Signal zur Drohne verloren, teilte die Polizei mit. "Er vermutete, dass die Drohne auf dem Fernsehturm abgestürzt war." Daher habe sich der 20-Jährige an die Polizei gewandt.
Die Polizei schaltete die Höhenrettung der Berliner Feuerwehr ein, die selbst mit einem Drohnen-Team anrückte. In 270 Meter Höhe - also oberhalb der Turmkugel - wurde laut Polizei die Drohne dann geortet. Bilder der Feuerwehr lassen darauf schließen, dass es ich um eine sogenannte Mini-Drohne (unter 250 Gramm) handelt.
Da Absturzgefahr bestand, wurde die Fernsehturm-Umgebung laut Polizei weitläufig abgesperrt. Etwa 200 Gäste, die sich zu diesem Zeitpunkt im Fernsehturm befanden, mussten den Turm verlassen, danach wurden der Fernsehturm und umliegende Geschäfte und Lokale geschlossen.
Anschließend gelang der Höhenrettung der Feuerwehr die Bergung der Drohne. Die Polizei beschlagnahmte im Anschluss das Fluggerät. Gegen den 20-Jährigen ermittelt nun das Berliner Landeskriminalamt wegen des Verstoßes gegen das Luftfahrtgesetz. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, dass er seine Drohne in einem Flugbeschränkungsgebiet hat steigen lassen.
Ob der 20-Jährige auch für die Kosten des Polizei- und Rettungseinsatzes aufkommen muss, sei derzeit in Prüfung, sagte eine Polizeisprecherin dem rbb. Zuvor hatte die Feuerwehr auf Anfrage mitgeteilt, dass noch kein genauer Betrag festgesetzt sei, es aber für den 20-Jährige nicht "billig" werden könnte. Später teilte der Feuerwehrsprecher mit, dass die Feuerwehr in Amtshilfe von der Polizei angefordert worden sei. Daher sei es Sache der Polizei, über die Kostenfrage zu entscheiden.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei auf das Berliner Flugbeschränkungsgebiet ED-R 146 [baf.bund.de] hin. Dieses beschreibt ein Gebiet einen Radius von drei nautischen Meilen (1NM = 1,852 Kilometer) um das Reichstagsgebäude. Unbemannte Fluggeräte dürften hier nur mit Durchfluggenehmigung starten, heißt es vom Bundesamt für Flugsicherung.
Der Radius um den Reichstag beträgt also umgerechnet rund 5,5 Kilometer. Somit liegen die Panoramastraße und der Berliner Fernsehturm innerhalb dieser Zone.
Der 20-Jährige soll nicht im Besitz einer entsprechenden Genehmigung gewesen sein.
Sendung: rbb24 Inforadio, 28.06.2023, 21:00 Uhr
Artikel im mobilen Angebot lesen