Angebliche Neu-Verträge
Nach Angaben von Verbraucherschützern häufen sich derzeit Fälle, wonach Kunden angeblich Neu-Verträge für Strom und Gas abgeschlossen haben sollen, obwohl sie diesen nicht zugestimmt hatten.
Möglich wird das, weil Verträge mit Angabe des Namens, der Adresse und der Energiezählernummer abgeschlossen werden können, ohne schriftliche Bestätigung des Verbrauchers. Das sollte ursprünglich den Wechsel von Stromanbietern erleichtern, ermöglicht aber auch das Abschließen von ungewollten Verträgen. Oft muss nur die Zählernummer herausgefunden werden, was oft mittels unangekündigter Hausbesuche durch angebliche Techniker oder durch Telefonanrufe geschieht.
Die Berliner Verbraucherzentrale rät deshalb zur Vorsicht: "Sowohl seriöse Anbieter wie auch der aktuelle Anbieter würden nicht per Telefon nach einer Zählernummer fragen und auch nicht nach Bankdaten. Hier sollten wirklich die Alarmglocken angehen", sagte die Energierechtsberaterin Hiba El-Biek dem rbb-Magazin Super.Markt.
Da Altanbieter keine eingehenden Kündigungen auf ihre Richtigkeit hin überprüfen, fordert Leonora Holling, Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher, eine Reform von der Politik: "Der Wechselprozess darf nicht allein nur mit einer Zählernummer möglich sein. Der Gesetzgeber müsste hier nochmal klar sagen: Ich brauche hier eine Vollmacht des Kunden, dass er auch damit einverstanden ist. Das würde dem Problem mit den untergeschobenen Verträgen schonmal einen erheblichen Dämpfer geben."
Sendung: SUPER.MARKT, 12.06.2023, 20:15 Uhr
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