Gelber Sack, Kita-Beitrag, Plug-In-Hybrid
Das vorletzte Kita-Jahr in Brandenburg ist beitragsfrei, die nächsten Berliner Bezirke werden vom gelben Sack auf Wertstofftonnen umgestellt und Unternehmer müssen die Schlussabrechnung für Corona-Hilfen vorlegen. Der August bringt weitere Neuerungen.
In Brandenburg ist das letzte Jahr im Kindergarten vor der Einschulung bereits seit 2018 beitragsfrei, ab 1. August wird das auch für das vorletzte Kita-Jahr vor der Einschulung gelten. Beiträge sind dann nur noch für das erste Kita-Jahr fällig. Ab August 2024 werden dann für alle drei Kita-Jahre keine Beiträge mehr von den Eltern erhoben.
Die Kita-Träger erhalten vom Land einen finanziellen Ausgleich in Höhe einer Pauschale von 125 Euro pro Kind und Monat. Mehr als 190.000 Mädchen und Jungen werden nach Angaben des Bildungsministeriums derzeit in mehr als 2.000 Brandenburger Kindertagesstätten betreut.
In Berlin hat der Wertstoffsack ausgedient. An die verbliebenen Berliner Gebiete, die ihre Verpackungsabfälle noch über die gelben Säcke entsorgen, liefern die Entsorgungsunternehmen Alba und die Berliner Stadtreinigung (BSR) bereits seit Juli nach und nach rund eine Viertelmillion Wertstofftonnen aus. Im August sind die Stadtbezirke Reinickendorf und Pankow sowie der Bezirk Mitte an der Reihe.
Unternehmer, die die Überbrückungshilfen I bis IV sowie die November- und Dezemberhilfe in Anspruch genommen haben, müssen bis 31. August die Schlussabrechnung vorlegen. Sie muss – ebenso wie beim ursprünglichen Antrag – von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erstellt werden.
Leuchtstoffröhren sowie Hoch- und Niedervolt-Halogenlampen (T8 und T5) dürfen ab 25. August 2023 in Deutschland nicht verkauft werden. Das Aus ist die Konsequenz der geänderten RoHS-Richtlinie der Europäischen Union.
Grund für das Verbot ist das in den Lampen enthaltene Quecksilber, das schädlich für die Umwelt und den Menschen sein kann. Schon in den vergangenen Jahren durfte die Leuchtstoffröhre nur mit einer Ausnahmeregelung verkauft werden.
Die bisherigen staatlichen Förderungen, die Neubesitzer von Plug-in-Hybrid-Wagen beantragen konnten, werden ab 1. August 2023 eingeschränkt und nur noch für E-Autos gezahlt, die eine Mindestreichweiche von 80 Kilometern schaffen.
Zudem wird es für Plug-in-Hybride, die als Dienstfahrzeuge genutzt werden sollen, deutlich kniffliger, staatliche Förderungen zu bekommen, denn dafür muss nachgewiesen werden, dass die Vehikel mehr als die Hälfte der gefahrenen Strecken mit reinem E-Antrieb fahren. Den Umweltbonus für gewerblich genutzte Elektroautos gibt es nur noch bis 31. August.
Sendung: Antenne Brandenburg, 31.07.2023, 19 Uhr
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