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Quelle: Paul Zinken/dpa

Silvester-Krawalle in Berlin

Anklage gegen 15-jährigen Feuerlöscher-Werfer erhoben

Nach den Silvester-Krawallen in Berlin hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 15-Jährigen erhoben, der einen Feuerlöscher auf einen Rettungswagen geworfen haben soll.

Da die Frontscheibe des Fahrzeugs zersplitterte, konnte der Rettungsdienst seine Fahrt nicht fortsetzen - obwohl es einen Notfall an Bord gab. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Jugendlichen nun einen Angriff auf Rettungskräfte, versuchte Körperverletzung sowie gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und gemeinschädliche Sachbeschädigung vor, wie ein Sprecher am Montag mitteilte. Den Schaden bezifferte die Anklage auf 27.650 Euro.

23-Jähriger in Berlin verurteilt

Acht Monate Haft auf Bewährung für Böllerwurf in Silvester-Nacht

Die Angriffe auf Polizisten in der Berliner Silvester-Nacht haben große Empörung ausgelöst - und ein juristisches Nachspiel. Das Amtsgericht Tiergarten verhängte für einen Böllerwurf eine Haftstrafe auf Bewährung. Von Ulf Morling

Verhandlung nicht öffentlich

Gegen den 15-Jährigen gibt es eine Reihe weiterer Vorwürfe. Insgesamt wirft ihm die Anklage laut Staatsanwaltschaft vier Taten vor mit einem Gesamtschaden von mehr als 34.600 Euro.

Das Amtsgericht Tiergarten muss nun darüber entscheiden, ob und wann es zum Prozess kommt. Da der mutmaßliche Täter nicht volljährig ist, wird die Hauptverhandlung gegen ihn entsprechend des Jugendgerichtsgesetzes nicht öffentlich sein.

Beim vergangenen Jahreswechsel gab es bundesweit heftige Angriffe auf Polizisten und Feuerwehrleute im Einsatz. Besonders betroffen war die Hauptstadt. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat nach eigenen Angaben bislang in 26 Fällen Anklage (Stand: 23. Juli) erhoben und mehrere Strafbefehle beantragt. Fünf Verurteilungen zu Geldstrafen seien bislang rechtskräftig, teilte der Behördensprecher mit.

Insgesamt lägen der Staatsanwaltschaft inzwischen 142 Ermittlungsverfahren vor. Beim Amtsgericht Tiergarten gab es erste Verurteilungen zu Bewährungsstrafen, die jedoch nicht rechtskräftig sind.

Sendung: rbb24 Inforadio, 24.07.2023, 14:00 Uhr

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