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Quelle: dpa/Paul Zinken

Amtsgericht Tiergarten

Geldstrafe für Klima-Aktivistin nach Absägen von Christbaumspitze in Berlin

Eine Klima-Aktivistin der Gruppe "Letzte Generation", die sich im Dezember 2022 am Absägen der Spitze des Weihnachtsbaums am Brandenburger Tor beteiligte, ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach Lilli G. der gemeinschädlichen Sachbeschädigung schuldig, wie eine Sprecherin am Donnerstag mitteilte. Auf einen rechtfertigenden Notstand könne sich die Angeklagte nicht berufen. Eine solche Aktion sei kein geeignetes Mittel, um die Politik zu veranlassen, andere Maßnahmen zu ergreifen.

Das Gericht verhängte eine Strafe von 40 Tagessätzen zu je zehn Euro gegen die 23-Jährige. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Video | Berlin

Hier sägen Klimaaktivisten die Weihnachtsbaumspitze vor dem Brandenburger Tor ab

Per Hebebühne zur Weihnachtsbaumspitze

Die Aktion am Brandenburger Tor hatte vor Weihnachten im vergangenen Jahr Aufsehen erregt. Die "Letzte Generation" selbst veröffentlichte damals ein Video, das zwei Aktivistinnen beim Kappen der Baumspitze zeigte. "Während ganz Deutschland die Woche damit verbringt, die besten Geschenke aus den größten Läden zu besorgen, fragen sich andere, woher sie ihr Wasser zum Trinken bekommen, nachdem Dürren und Fluten ihre Ernte vernichtet haben", sagte eine Aktivistin damals.

Die 23 Jahre Studentin aus Wolfenbüttel (Niedersachsen) und eine weitere Frau hatten sich am 21. Dezember vorigen Jahres gegen 9:16 Uhr mit einer Hebebühne zur Spitze der 15 Meter hohen Nordmanntanne fahren lassen. Während sich die Begleiterin der 23-Jährigen mit einer Säge an dem Baum zu schaffen machte, habe die Angeklagte ein Transparent ausgerollt. Das Absägen sei "im bewussten und gewollten Zusammenwirken" geschehen, hieß es in der Anklage. Gegen die andere Frau wird gesondern ermittelt.

Nach Farbattacke Geldstrafe

Das Amtsgericht verurteilte am Donnerstag auch einen Mann, der wegen einer Farbattacke der "Letzten Generation" auf ein Geschäft am Kurfürstendamm angeklagt war. Carl-Christian P. erhielt wegen Sachbeschädigung eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Sendung: Fritz, 28.09.2023, 19:35 Uhr

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