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Audio: Antenne Brandenburg | 07.09.2023 | Nachrichten | Quelle: dpa/Soeren Stache

Behördenfehler bei Hausbau

Land zahlt erste Entschädigungen an Familie aus Rangsdorf

Wegen eines Behördenfehlers soll eine Familie aus Rangsdorf ihr Haus verlieren. Das betroffene Ehepaar befindet sich in einem Rechtsstreit, der wohl noch eine Weile andauern wird. Nun erhielt die Familie erste Entschädigungsgelder.

Im Fall einer Familie aus Rangsdorf (Teltow-Fläming), die wegen eines Behördenfehlers ihr selbst errichtetes Einfamilienhaus verlieren soll, hat das Brandenburger Justizministerium erste Entschädigungen gezahlt.

"Bisher geltend gemachte Rechtsverfolgungskosten sind vom Justizministerium übernommen worden", sagte Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) am Donnerstag im Rechtsausschuss des Landtags. Dazu zählen Anwalts- und Gerichtskosten für die Klage-Verfahren, die durch mehrere Instanzen bis zum Oberlandesgericht gingen.

Grundstücksstreit

Rangsdorfer Familie will am BGH gegen Zwangsräumung ihres Hauses vorgehen

Neue juristische Runde im Rangsdorfer Grundstücksstreit: Die aufgrund eines Behördenfehlers zur Aufgabe ihres neu erbauten Hauses vepflichtete Familie will nun auf Bundesebene weiter kämpfen.

Eigentümer nicht bereit, Grundstück zu verkaufen

Das betroffene Ehepaar habe noch einmal Kontakt zu dem Eigentümer aufgenommen, um zu klären, zu welchen Bedingungen er bereit wäre, das Grundstück samt Haus an die Familie zu verkaufen, sagte Hoffmann. Dazu habe dessen Rechtsvertreter erklärt, der Eigentümer sei unter keinen Umständen bereit, das Grundstück zu verkaufen.

Daher habe sich das Ministerium nun mit der Familie auf einen gemeinsamen Gutachter verständigt, der den aktuellen Wert des Grundstücks samt Haus ermitteln solle, so Hoffmann. "Weil dies für uns dann für uns die Basis ist, über etwaige Amtshaftungs- und Entschädigungsansprüche zu entscheiden."

Familie will vor Bundesgerichte ziehen

Die Familie hatte das Baugrundstück in Rangsdorf südlich von Berlin im Jahr 2010 bei einer Zwangsversteigerung regulär erworben und darauf ihr Einfamilienhaus errichtet. 2014 entschied jedoch das Landgericht Potsdam, dass die Zwangsversteigerung fehlerhaft gewesen sei, weil das Amtsgericht Luckenwalde nicht ausreichend nach dem Eigentümer gesucht habe, der sein Grundstück zurückforderte.

Nach einem Zug durch die juristischen Instanzen entschied das Oberlandesgericht Ende Juni, dass die Familie binnen eines Jahres das Haus abreißen und das Grundstück räumen müsse. Zudem muss die Familie eine Grundschuld in Höhe von 280.000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen und dem Eigentümer 6.000 Euro für die Nutzung des Grundstücks zahlen.

Die Familie will nun vor Bundesgerichten um ihr Haus weiterkämpfen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 07.09.23, 16:00 Uhr

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