Verfahren wird neu aufgerollt
Das Verfahren gegen den Fußball-Profi Jérôme Boateng wegen des Verdachts gewalttätiger Attacken auf seine Ex-Freundin muss neu aufgerollt werden.
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Verurteilung wegen Körperverletzung und Beleidigung aufgehoben. Zur Begründung verwies das Gericht am Donnerstag auf mangelnde Neutralität des Richters am Landgericht München, der vorherigen Instanz.
So war der Vorsitzende im vergangenen Oktober selbst daran beteiligt, einen Befangenheitsantrag gegen sich abzuweisen. Boatengs Anwalt nannte das damalige Verhalten des Richters "prozesswidrig und willkürlich": "Der Vorsitzende wollte nicht aufklären."
Auch die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten Revision gegen das Urteil eingelegt, weil sie eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung fordern. Das würde eine härtere Strafe nach sich ziehen. Im Urteil vor dem Landgericht München war der gebürtige Berliner und Ex-Herthaner Boateng wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von insgesamt 1,2 Millionen Euro verurteilt worden.
Sendung: rbb24 Inforadio, 21.09.2023, 14:00 Uhr
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