FAQ | Kreditkartenbetrug
Das Bewegen von Geld wird immer einfacher. Aber nicht jedem ist wohl dabei. Kann ich das Bezahlen ohne PIN nicht einfach sperren? Was ist die aktuellste Betrugs-Masche? Wie trickse ich KI-Methoden aus? Und was ist eigentlich eine Kuno-Sperrung?
Kurz gesagt: Zeitdruck und Angst. Phishing-eMails, mit denen Betrüger Passwörter oder Geheimzahlen abgreifen wollen, werden als Betrugsfalle immer ausgefeilter. "Diese Nachrichten, ob per Mail, Whatsapp oder SMS, suggerieren: Ich muss jetzt schnell reagieren, sonst ist mein Konto ungeschützt", sagt Sylvia Schönke von der Verbraucherzentrale Brandenburg gegenüber rbb|24. Auch die Zeiten, in denen diese Mails durch ein fehlerhaftes Deutsch der Täter oder eine nur allgemeine Anrede schnell auffallen, sind längst vorbei.
Zudem: Mithilfe einer künstlichen Intelligenz (KI) können Betrüger die Stimmen von Angehörigen täuschend echt simulieren und Sprachnachrichten versenden. Sogar echte Anrufe sind laut Schönke in dieser Form mittlerweile möglich.
"Man wird von der menschlichen Seite aus animiert, sofort etwas zu machen." Denn auch hier suggerieren die Betrüger großen Zeitdruck: Eine schnelle Zahlung sei angeblich nötig, um einem nahen Verwandten in einer misslichen Lage zu helfen, so Schönke.
Hier helfe es oft, einfach mal durchzuatmen und mit dem betroffenen Angehörigen (zum Beispiel die alte bekannte Telefonnummer wählen) oder einem Dritten zu sprechen - aber auf jeden Fall nicht sofort persönliche Daten oder PIN-Nummern einzugeben oder gar Zahlungen anzuweisen, so Schönke.
So perfide die Methoden der Betrüger werden, so einfach kann man ihnen das Leben zumindest schwermachen. Schönke empfiehlt: Ein familieninternes Passwort ist eine Möglichkeit. Dieses muss dann genannt werden, wenn Geldthemen am Telefon oder per Chat besprochen werden.
Dieses sollte dann freilich aber nur mündlich ausgemacht werden - und eben nicht im Whatsapp-Chat hinterlegt sein.
Zunächst sollte jeder Kunde aus eigenem Interesse seine Kontobuchungen einmal die Woche kontrollieren. Denn je früher Fehlbuchungen oder Mißbrauch der Bank angezeigt wird, desto besser ist bei einem Kreditkartenbetrug die Chance auf Rückerstattung, sagt Sylvia Schönke.
Bei einer Lastschrift ist die Rückbuchung bis acht Wochen ab Buchungsdatum möglich. Handelt es sich um eine nicht vom Betroffenen autorisierte Lastschrift, also um Missbrauch, dann beträgt die Rückholfrist bis 13 Monate.
Überweisungen oder Zahlungen mit Geheimzahl sind dagegen - bis auf ganz wenige Ausnahmen - nicht rückholbar, weil diese meist sofort oder noch am selben Tag ausgeführt werden. Hier muss der Kunde also sofort seine Bank informieren und bitten, die Zahlung zu stoppen.
Das müssen Verbraucher mit ihrem Bankinstitut klären.
Das kontaktlose Bezahlen habe spätestens seit der Corona-Pandemie einen Schub bekommen, sagt Tanja Beller vom Bundesverband deutscher Banken. "Wir haben leider keinen Marktüberblick, inwieweit es noch Möglichkeiten gibt, eine Karte ohne Kontaktlosfunktion zu beziehen beziehungsweise diese Funktion auszuschalten. Hierzu kann nur das jeweilige Kreditinstitut Auskunft geben", so Beller.
Immerhin: Um den Kreditkartenbetrug zu erschweren, gilt auch ohne PIN gilt als Sicherheitsvorschrift eine Grenze von 50 Euro in einer Einzelbuchung oder 150 Euro bei aufeinanderfolgenden Buchungen - werden diese Werte überschritten, wird auch beim kontaktlosen Bezahlen eine Geheimzahl abgefragt.
Sparkassen-Kunden, "die bei ihrer Sparkassen Card die Kontaktlos-Funktion deaktivieren möchten, können dies telefonisch oder in einer Filiale bei einem Berater oder einer Beraterin der Berliner Sparkasse veranlassen", sagte eine Sprecherin der Sparkasse gegenüber rbb|24. In Abhängigkeit vom jeweiligen Händlerterminal könne dann bei der Bezahlung mit einer Sparkassen Card eine PIN abgefragt oder eine Unterschrift verlangt werden, heißt es weiter.
Kunden der Deutschen Bank können die NFC-Funktion "über einen entsprechenden Kundenauftrag in der Filiale oder über den telefonischen Kundenservice deaktivieren lassen. Ein Austausch der Karte ist nicht erforderlich", sagte eine Sprecherin gegenüber rbb|24.
Auch die Postbank bietet laut einer Sprecherin die Deaktivierung der NFC-Funktion an. Ebenso wie die Commerzbank, deren Sprecherin hinzufügt, dass die Bank für Schäden hafte, wenn es "zu einem betrügerischen Einsatz der Karte ohne PIN" kommen sollte. Kunden der Berliner Volksbank können laut einer Sprecherin die Funktion am Geldautomaten ausschalten und auch später wieder aktivieren. Auch sie betont, dass sich das kontaktlose Bezahlen in der Coronazeit als hilfreich erwiesen habe und empfiehlt diese Funktion auch im Hinblick auf die nun anstehenden Erkältungszeit. Kunden der HypoVereinsbank können laut einem Sprecher die NFC-Funktion im Call-Center oder in der Filiale ausschalten.
Dass das pinfreie Bezahlen dennoch boomt, ist für Sylvia Schönke nicht verwunderlich: "Das Interesse der Banken und Einzelhändler ist: Es soll schnell und unkompliziert laufen. Das birgt natürlich Risiken", so Sylvia Schönke. Oftmals sei der Streitwert auch so gering, dass die Beteiligten - also der Shop und die Anbieter der Kartenleseterminals - dies einfach in Kauf nehmen. Denn: Das Bezahlen ohne Geheimzahl, welches dann im Lastschriftverfahren abgewickelt wird, ist für die Händler billiger, so Schönke.
Als allererstes sollte man natürlich die Karte bei der Bank sperren lassen. Dies geht recht unkompliziert über den bundesweiten Sperr-Notruf 116 116. Alles, was man parat haben muss, ist die IBAN oder ersatzweise die Kontonummer und Bankleitzahl.
Als Zweites gilt es, eine Anzeige zu erstatten. Dies geht auf jeder Polizeidienststelle - oder auch online in den Internetwachen der Polizei Berlin [www.internetwache-polizei-berlin.de] oder bei der Polizei Brandenburg [www.polizei.brandenburg.de].
Sollte es sich um eine Girokarte handeln, rät Joachim Grins von der Polizei Berlin darüber hinaus zu einer Kuno-Sperrung.
Das Bezahlen nur durch Auflegen der Karte ohne PIN oder mittels Unterschrift auf dem SignPad ist einfach und bequem - bringt aber auch Probleme mit sich: "Wir haben immer wieder Fälle, wo auch nach der bankseitigen Sperrung über die 116 116 das Lastschriftverfahren mit Unterschrift noch funktioniert", sagt Joachim Grins, Kriminalhauptkommissar beim Landeskriminalamt gegenüber rbb|24. "Das wissen die Täter und tätigen dann eine Reihe von Einkäufen."
Eine Kuno-Sperrung kann dies "nicht zu einhundert Prozent", aber doch weitestgehend verhindern, sagt Grins.
"Kuno" ist eine Abkürzung und das ist auch gut so. Denn sie steht für das etwas sperrige "Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen". Die Kuno-Sperre wurde von Polizei und Einzelhandel eingerichtet, die Banken haben laut Joachim Grins keinen Anteil daran. Die Kuno-Sperrung sorgt dafür, dass bei den Karten "bei den meisten Einzelhandelsunternehmen, die daran teilnehmen auch das Lastschriftverfahfren mit Unterschrift gesperrt ist."
Eine Kuno-Sperrung geht aber nur durch persönliches Erscheinen bei der Polizei, da man schriftlich sein Einverständnis zu einer Datenübertragung geben muss.
"Bis zur Sperre der Karte über die 116 116 haftet der Geschädigte bis zu 50 Euro. Nach der Sperre haftet die Bank", sagt Sylvia Schönke. Bei Girokarten empfiehlt Schönke dringend, auch die separate Kuno-Sperre bei der Polizei zu verlangen.
Denn sie unterbindet weiteren Ärger und Aufwände - zum Beispiel, dass man nachweisen muss, nicht der Täter zu sein und mit einer späteren unbefugten Lastschriftzahlung nichts zu tun zu haben.
"Wenn die Bezahlung mit Karte über das Lastschriftverfahren abgewickelt wird, bemerkt der Ladeninhaber nicht sofort, dass die Karte eigentlich gesperrt wurde" und er Opfer eines Kreditkartenbetrugs wurde. "Er hat eine Ware herausgegeben und merkt dann später, dass er sein Geld dafür nicht bekommt", sagt Joachim Grins.
Oftmals versuchen dann die Dienstleister, die den Shops die Kartenlesegeräte zur Verfügung stellen, das Geld wieder einzutreiben. So kann man - trotz Kartensperrung - durchaus noch den Brief eines Inkassounternehmens bekommen. Dies sei erstmal völlig legitim vom Inkassounternehmen, so Grins. Es reiche dann aber in der Regel, dem Inkassounternehmen die Vorgangsnummer der Strafanzeige zu nennen, um diese Sorgen los zu sein.
Wer aber diesen Ärger weitestgehend vermeiden will, sollte auch die Kuno-Sperrung vornehmen.
Der beste Nachweis ist, schnellstmöglichst die Karte bei der Bank sperren zu lassen und sich einen Nachweis aushändigen zu lassen, dass man dies getan habe, so Grins. Auch mit der Vorgangsnummer der Anzeige, die man gestellt hat, habe man einen weiteren Nachweis, sagt Grins.
Mit die Wichtigste. "Wir haben meist wirklich nur wenige Ermittlungsansätze, wenn eine gestohlene Karte eingesetzt wurde", so Grins. Einer wäre die Videoüberwachung in Supermärkten, Shops oder an Geldautomaten. "Da sind die Fristen aber super-unterschiedlich. Es gibt Geldautomaten, die speichern die Bilder mehrere Tage - andere löschen die Bilder nach wenigen Stunden." Dies würde jede Bank anders machen, da gäbe es keine Vorgaben, so Grins.
Dazu kommt: "Wir müssen wissen, wie viel Geld an welchem Tag, zu welcher Zeit, an welchem Ort missbräuchlich vom Konto abgegangen ist - damit wir prüfen können, ob es dort Bilder gibt. Wenn die Strafanzeige erst Tage später bei uns eingeht und diese Informationen erst noch erfragt werden müssen, dann kann das schon zu spät sein."
Auch deshalb rät er, so schnell wie nur irgend möglich eine Anzeige zu erstatten und alle Nachweise - zum Beispiel in Form von Screenshots oder Kontoauszügen - gleich mitzubringen.
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