Bestattungsgesetz
Berlin will die 48-stündige Wartezeit bis zu einer möglichen Beisetzung abschaffen. Der Senat hat am Dienstag eine entsprechende Gesetzesvorlage für eine Reform des Bestattungsgesetzes beschlossen. Nun muss das Abgeordnetenhaus darüber abstimmen.
Die 48-stündige Wartefrist sei historisch gewachsen, jedoch sachlich nicht begründbar. Sie stehe im Widerspruch zu religiösen Bestattungsriten, welche eine möglichst zeitnahe Bestattung erfordern, hieß es zur Begründung. Mit der Abschaffung der Wartefrist solle die Religionsfreiheit gestärkt werden.
So gehört es beispielsweise zu einer islamischen Bestattung, dass zwischen Tod und Begräbnis nicht mehr als ein Tag vergeht. Traditionell werden Muslime in Tücher gehüllt beigesetzt. Für die in den deutschen Bestattungsgesetzen vorgeschriebene Sargpflicht gibt es allerdings Ausnahmen auf Friedhöfen, die spezielle Grabfelder für die muslimische Bestattung im Leichentuch angelegt haben.
Ferner soll mit der Novellierung des Bestattungsgesetzes klargestellt werden, dass auch Embryonen und Föten aus Schwangerschaftsabbrüchen zukünftig auf Wunsch der Eltern bestattet werden können. Darüber hinaus werde durch das neue Gesetz für Hinterbliebene das Verfahren bei Seebestattungen erleichtert.
Sendung: rbb24 Abendschau, 28.11.2023, 19:30 Uhr
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