"Reichsbürger" bekommt Rente nur mit gültigem Personalausweis
Ein "Reichsbürger" aus Brandenburg mit Fantasieausweis muss vorerst auf seine Rente verzichten, bis er einen gültigen Personalausweis vorlegt. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg laut einer Mitteilung vom Dienstag entschieden.
Dass Behörden die Identität eines Zahlungsempfängers "anhand eines gültigen Ausweispapiers eines tatsächlich existierenden Staates" überprüfen, sei "nicht zu beanstanden", so das Gericht. Rentenleistungen seien personengebundene Ansprüche und müssten nicht voraussetzungslos ausgezahlt werden. (AZ:. L 22 R 571/23 B ER)
"Staatsangehörigkeitsausweis" vom "Freistaat Preußen"
Der 65 Jahre alte Mann aus dem Landkreis Dahme-Spreewald habe es selbst in der Hand, durch Vorlage eines gültigen Personaldokuments kurzfristig für eine Wiederaufnahme der Rentenzahlungen zu sorgen, betonte das Gericht. Der Mann wollte den Angaben zufolge durchsetzen, dass seine Rente ohne gültige Personaldokumente und ohne Bankkonto gebührenfrei in bar ausgezahlt wird.
Er vertrete die Auffassung, Staatsangehöriger eines "Freistaats Preußen" und kein Deutscher im Sinne des Grundgesetzes zu sein, hieß es. Von einer sogenannten "administrativen Regierung Freistaat Preußen" habe er ein Schriftstück mit der Bezeichnung "Staatsangehörigkeitsausweis zur Benutzung im Inland" erhalten. Damit konnte er laut Gericht weder ein Konto eröffnen, noch eine Barauszahlung seiner Rente erreichen.
Deutschlandweit rund 23.000 "Reichsbürger"
Deswegen zog der Mann zunächst vor das Sozialgericht Cottbus. Weil dies ohne Erfolg blieb, versuchte er es in der nächsthöheren Instanz - erfolglos. Die Entscheidung des Sozialgerichts ist nicht anfechtbar.
Als "Reichsbürger" werden Menschen bezeichnet, die die Bundesrepublik und ihre demokratischen Strukturen nicht anerkennen. Der Verfassungsschutz rechnete der Szene der "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" im vergangenen Jahr deutschlandweit etwa 23.000 Menschen zu, 2.000 mehr als im Vorjahr.