Landgericht Berlin - Prozess gegen Ex-Geschäftspartner von Bushido zieht sich bis 2024

Do 23.11.23 | 13:12 Uhr
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Bushido steht im Oberlandesgericht bei der Fortsetzung eines Zivilprozesses zwischen ihm und A.-Ch. um eine Wohnanlage in Rüdersdorf (Märkisch-Oderland). (Quelle: dpa/Jörg Carstensen)
Bild: dpa/Jörg Carstensen

Der Prozess gegen den Ex-Geschäftspartner von Rapper Bushido wird sich bis ins Jahr 2024 hineinziehen. Das Landgericht Berlin hat am Mittwoch weitere Verhandlungstermine bis zum Januar festgelegt, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Ein Urteil ist derzeit für den 26. Januar 2024 geplant. Zuvor solle Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, am 12. Januar nochmals als Zeuge vernommen werden, hieß es.

Bushido, der inzwischen mit seiner Familie in Dubai lebt, ist in dem Strafverfahren Zeuge und Nebenkläger. Ein Großteil der Vorwürfe gegen Clan-Chef Arafat A.-Ch. (47) und drei seiner mitangeklagten Brüder basiert auf den Aussagen des Rappers.

Prozess läuft bereits dreieinhalb Jahre

Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Untreue vor. Zu den mutmaßlichen Taten soll es gekommen sein, nachdem Bushido die Beziehungen zu seinem Manager aufgelöst hatte. Der 45-Jährige soll im Januar 2018 eingesperrt, mit einer Flasche und einem Stuhl beworfen worden sein.

Das Verfahren zieht sich seit Jahren hin, begonnen hat es am 17. August 2020. Mehr als 60 Zeugen wurden bislang gehört. Dabei kamen mehrere prominente Rapper zu Wort - Samra, Fler, Ali Bumaye und Rapper Kay One. Das Gericht hatte zunächst gehofft, den Prozess noch in diesem Jahr beenden zu können.

Sendung: Fritz, 22.11.2023, 18:50 Uhr

3 Kommentare

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  1. 3.

    Noch ist es ein Rechtstaat und kein nahöstlicher Basar. Das ändert sich hoffendlich auch nicht.

  2. 2.

    Das hier ist ein Strafprozess.
    Gibt es einen Freispruch, dann trägt der Steuerzahler die Kosten.
    Der Verurteilte trägt grundsätzlich die Kosten für Auslagen der Zeugen und Sachverständige. Die Gerichtsgebühr ist dagegen eher gering.

    Übrigens: Im Jugendstrafverfahren trägt der Verurteilte die Prozesskosten grundsätzlich nicht. Da ist immer der Steuerzahler dran.

    Die Verurteilten könnten die Kosten aber von der Einkommensteuer absetzen, wenn der Prozess etwas mit der Einnahmequelle zu tun hatte, was hier wohl zu bejahen ist.

  3. 1.

    Es ist schön zu beobachten wie sich hier Steuergelder in Luft auflösen, bei der Regelung von Streitigkeiten um Verbindlichkeiten dieser beiden Ehrenmännern.

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