Gericht erklärt bundesweite Razzia bei "Letzter Generation" für rechtmäßig
Gut ein halbes Jahr nach einer bundesweiten Razzia bei der Gruppe "Letzte Generation" hat ein Gericht in München die Durchsuchungen für rechtmäßig befunden. Die Staatsschutzkammer des Landgerichts München I habe zehn Beschwerden als unbegründet verworfen und einer weiteren nur teilweise stattgegeben, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit. Dabei sei es aber nur um die Beschlagnahmung einzelner Gegenstände gegangen.
Das Amtsgericht habe ansonsten vor der Razzia im Mai zurecht angenommen, dass es einen ausreichenden Anfangsverdacht dafür gebe, dass es sich bei der "Letzten Generation" um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte.
Die Polizei hat in mehreren Bundesländern Durchsuchungen bei mutmaßlichen Mitgliedern und Unterstützern der "Letzten Generation" durchgeführt. In Berlin wurde auch die Wohnung eines bekanntes Gesichts der Gruppe durchsucht.
Entscheidung bedeutet keine Einstufung als kriminelle Vereinigung
Ob die Klimaaktivisten tatsächlich eine solche Vereinigung gebildet haben, sei damit aber nicht endgültig entschieden, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. "Das war keine Hauptverhandlung und es ist erst recht kein rechtskräftiges Urteil." Im Zuge der Ermittlungen und eines möglichen Gerichtsverfahrens könnten sich auch noch entlastende Momente für die Beschuldigten ergeben.
Zwar wurden Aktivisten der Gruppe in den vergangenen Monaten immer wieder von diversen Gerichten unter anderem nach Straßenblockaden verurteilt, meist aber wegen anderer Straftaten wie Nötigung. Bei einer Verurteilung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung wären im Vergleich härtere Strafen möglich - unter Umständen bis zu fünf Jahre Haft. Dazu dauern die Ermittlungen laut einem Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München aber noch an.
Im Zuge der Razzia am 24. Mai hatten insgesamt 170 Beamte in sieben Bundesländern Wohnungen und Geschäftsräume der "Letzten Generation" durchsucht - konkret in Berlin, Hessen im Landkreis Fulda, in Hamburg, Sachsen-Anhalt (Magdeburg), Sachsen (Dresden), Bayern (Augsburg und München) und im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein. Unter den durchsuchten Objekten war auch die Wohnung der Sprecherin der Gruppe, Carla Hinrichs, in Berlin-Kreuzberg.