Senatjustizverwaltung
Die Berliner Justiz hat im Jahr 2022 35 Menschen für insgesamt 2.624 Tage in Haft entschädigt. An die Betroffenen wurden dafür 196.800 Euro gezahlt, wie die Senatsjustizverwaltung der dpa mitteilte.
Die Betroffenen waren vorwiegend in Untersuchungshaft gekommen, bevor sich ihre Unschuld herausstellte oder die Beweise für eine Straftat nicht ausreichten.
Die Zeitspanne, die die betroffenen Menschen hinter Gittern verbrachten, fiel den Angaben zufolge sehr unterschiedlich aus. Im Minimalfall ging es um vier Tage, in einem Einzelfall seien es 393 Tage gewesen. Im Durchschnitt saßen die Entschädigten 74 Tage ungerechtfertigt in Haft.
Im Jahr 2021 hatten nach früheren Angaben 54 Menschen eine Entschädigung von insgesamt 520.000 Euro erhalten - für zusammen 6.936 Tage in Haft. Sie saßen im Durchschnitt rund 128 Tage ungerechtfertigt hinter Gittern.
Angaben für 2023 lagen laut Justizverwaltung noch nicht vor. Die Justizbehörde betonte, dass die Auszahlung keinen Rückschluss auf eine Rechtswidrigkeit von Maßnahmen zulasse. Selbst bei einer Verurteilung könne es zu einer Entschädigung kommen - beispielsweise, wenn die Zeit in der U-Haft die eigentliche Haftstrafe übersteige.
Für einen Hafttag werden 75 Euro gezahlt, dies ist bundesweit geregelt. Der Tagessatz wurde erst 2020 erhöht - davor wurden nur 25 Euro pro Hafttag gezahlt.
Sendung: rbb24, 28.12.2023, 16 Uhr
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