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Audio: Inforadio | 12.12.2023 | Tilman Büttenbender | Quelle: picture alliance/dpa-Zentralbild/J.Kalaene

Mutmaßliche Tat 1974

Berliner Landgericht lässt Mordanklage gegen Ex-Stasi-Mitarbeiter zu

Das Berliner Landgericht hat die Mordanklage gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit zugelassen. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag unter Berufung auf einen Gerichtssprecher.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte Mitte Oktober bekannt gegeben, dass sie Anklage gegen den heute 79-Jährigen aus Leipzig erhoben hatte. Ihm wird vorgeworfen, im Jahr 1974 am damaligen Grenzübergang Friedrichstraße in Ost-Berlin einen 38 Jahre alten Polen getötet zu haben.

Kommentar | Urteil KZ-Wachmann

Das Strafrecht ist auf die Todesfabrik Konzentrationslager nicht ausgelegt

Fünf Jahre Haft wegen Beihilfe zu Tausenden Morden im KZ Sachsenhausen: An der Schuld des 101-Jährigen gebe es keinen Zweifel, so der Vorsitzende Richter. Die Strafe ist gerecht, kommentiert Lisa Steger. Ein schaler Nachgeschmack bleibt.

"Gezielter Schuss in den Rücken"

Laut Anklage soll der Mann das 38 Jahre alte Opfer mit einem "gezielten Schuss in den Rücken aus einem Versteck heraus" getötet haben. Die Staatsanwaltschaft sieht deshalb das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.

Das Opfer soll zuvor versucht haben, von der polnischen Botschaft seine Ausreise nach West-Berlin zu erzwingen.

Wann der Prozess gegen den ehemaligen Stasi-Mitarbeiter beginnt, steht noch nicht fest.

Sendung: rbb24 Inforadio, 12.12.2023, 7 Uhr

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