Mitte Juni warf ein Mann einen E-Scooter von der Gensinger Brücke in Berlin-Friedrichsfelde auf die Fahrbahn darunter. Ein Autofahrer konnte gerade noch ausweichen. Der Angeklagte wurde nun wegen versuchten Mordes verurteilt.
Nach dem Wurf eines E-Scooters von einer Brücke auf eine Bundesstraße ist ein 44-Jähriger zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den Angeklagten am Dienstag des versuchten Mordes sowie des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig.
Der Mann hatte am 12. Juni das 29 Kilogramm schwere Gerät von der Gensinger Brücke im Stadtteil Friedrichsfelde auf die dreispurige Fahrbahn darunter geworfen - aus Verärgerung über herumstehende Elektro-Roller, wie der der Vorsitzende Richter sagte. Der Wurf sei "kreuzgefährlich" gewesen. Ein Autofahrer konnte laut Ermittlungen eine Kollision nur durch starkes Abbremsen und Ausweichen verhindern.
Er habe heimtückisch gehandelt, so das Gericht. Der Angeklagte habe sich mit dem Rücken zur dreispurigen Fahrbahn gestellt und geworfen. "Der Fall des Rollers war absolut unvorhersehbar."
Dem 44-Jährigen sei bei dem Wurf bewusst gewesen, dass es im Falle eines Zusammenstoßes mit einem Fahrzeug oder einer wegen eines Ausweichmanövers entstehenden anderen Kollision auch zu einem tödlichen Unfall der Insassen hätte kommen können, hieß es in der Anklage. Damit habe er sich abgefunden. Der Mann habe Personen- und Sachschäden billigend in Kauf genommen.
Zwei Wochen nach dem Geschehen wurde der 44-Jährige festgenommen. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er sei besonders durch die Auswertung von DNA-Spuren als Verdächtiger identifiziert worden, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft damals mit. Der gelernte Maurer ist strafrechtlich bereits mehrfach in Erscheinung getreten. Im Prozess hatte er erklärt, er habe ein "Zeichen setzen wollen", sich vor dem Wurf aber "vergewissert, dass nichts passiert". Er bereue die Tat.
Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag des Staatsanwalts, der sechs Jahre und neun Monate Haft verlangt hatte. Der Verteidiger hatte auf eine Bewährungsstrafe wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr plädiert. Sein Mandant habe spontan gehandelt, der psychische Zustand des damals arbeitslosen Mannes sei desolat gewesen, er habe zuvor Drogen konsumiert. Bei dem Geschehen handele es sich nicht um ein versuchtes Tötungsdelikt, so der Anwalt.